Schwarzfahrer im Landkreis Neumarkt muss richtig zahlen

3.12.2020, 14:05 Uhr
Schwarzfahrer im Landkreis Neumarkt muss richtig zahlen

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Angeklagt war er am Amtsgericht Neumarkt wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein, vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungs-Gesetz und wegen Urkundenfälschung. Diese Liste hatte die Polizei zusammengestellt, nachdem sie einen Unfall aufgenommen hatte, den der 45-Jährige mit seinem Motorrad bei Mühlhausen gebaut hatte.

Bike nicht richtig versichert

Ob er dabei der allein Schuldige war, oder die Autofahrerin, die er überholt hatte, ihren Anteil hatte, scheint die Frage, blieb aber bei diese Verhandlung außen vor. Denn er war zum Tatzeitpunkt schon lange den Führerschein los, hatte das Zweirad nicht ordnungsgemäß versichert und mit Kabelbinder ein falsches Kennzeichen angebracht. Das lag nach dem Abflug in eine Wiese dort rum. Der rechtmäßige Besitzer des Kennzeichens beteuerte, dass er noch nie mit seinem Quad an dieser Stelle vorbei gefahren sei.

Entlastendes Geständnis

Da es nichts zu leugnen gab, räumte der Angeklagte nach Absprache mit seinem Pflichtverteidiger Martin Bernhard die Vorwürfe in allen Punkten ein. Das wertete Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam als bedingt entlastend. Doch da waren die vier einschlägigen Eintragungen im Bundeszentralregister, zwei davon massive Geldstrafen.

Deshalb forderte Leykam eine Haftstrafe von einem Jahr, die allerdings auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Denn der Angeklagte scheine beruflich wieder Tritt zu fassen. Die Sozialprognose sei nicht ungünstig. Da er aber schon mehrfach ohne Führerschein erwischt wurde, sei eine Sperrfrist von zwei Jahren nötig, bevor ihm erlaubt werden könne, erneut einen Führerschein zu machen.

Bei Kontrahentin entschuldigt

Rechtsanwalt Martin Bernhard erinnerte daran, dass sein Mandant bereits darüber sei, den Unfallschaden wieder gut zu machen und dass er sich bei seiner Unfallgegnerin entschuldigt habe. Wenn schon keine Geldstrafe möglich sein sollte, wäre eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten mit Bewährungsauflage angemessen.

Er nehme dem Angeklagten ab, dass er endlich willens sei, Ordnung in sein Leben zu bringen, meinte Richter Rainer Würth. Deshalb wählte er eine Geldstrafe, allerdings eine saftige: 200 Tagessätze zu je 50 Euro, zahlbar in Monatsraten von 250 Euro. Die Sperrfrist legte er auf ein Jahr und sechs Monate fest.

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