Neumarkter vor Gericht

Schwulenhetze auf Facebook hat Folgen

22.6.2021, 15:33 Uhr

Das Verfahren wurde aber gegen eine kleine Auflage eingestellt, weil der Tatnachweis nicht zwingend zu führen war.

Als Reaktion auf eine Sendung auf RTL, die sich mit homosexuellen Soldaten befasste, erschien auf seinem Facebook- Account die Bemerkung, dass man solche Menschen nicht schützen, sondern umbringen müsse.
Pflichtverteidiger Markus Meier erklärte, dass sein Mandant absolut nichts gegen Homosexuelle habe und auch nicht explizit solche in der Bundeswehr-Uniform. Die schlimme Äußerung müsse von jemand stammen, der an diesem 25. Juli letzten Jahres bei einer kleinen Feier in der Wohnung des Angeklagten gestiegen war.

Sein Laptop, auf dem die Facebook-App hinterlegt war, diente an diesem Abend aus Ausgangsstation für musikalische Berieselung. Zugang habe da jeder in der Wohnung gehabt. Er habe, behauptete der 28-Jährige, auch mehrmals den Ort des Geschehens verlassen, um Nachschub an Getränken und Knabberzeugs zu besorgen. Das bestätigte einer, der dabei war, in einem Brief an das Gericht.

Ein echter Unschulds-Beweis war das freilich nicht. Zumal der Angeklagte schon einmal verurteilt worden war, weil er eine Frau über die „sozialen“ Medien beleidigt hatte. Markus Meier warf in die Waagschale, dass sein Mandant Facebook schon lange nicht mehr nutze. Tatsächlich ergab die Untersuchung seines Laptops, dass er in diesem Medium schon eine geraume Zeit nicht mehr unterwegs ist. Sein Facebook-Profil sei total veraltet.

Der Beschuldigte hatte auch einen konkreten Verdacht, wer da seine Finger im Spiel gehabt haben könnte. Er nannte auch einen Namen, beweisen ließe sich das freilich nicht. An diesem Abend seien auch mehrere hundert Euro aus seiner Wohnung verschwunden. Auch hier vermutet er in dieser Person den Dieb.

Verfahren eingestellt, aber kein Freispruch

„Wir sind nun an einem Punkt“, erklärte Richter Rainer Würth, an dem wir an eine Einstellung gegen eine Geldauflage denken müssen. Er fragte den 28-Jährigen, wie viel Bares er denn einstecken habe. Der konnte gerade mal 45 Euro zusammenkratzen. Die durfte er dann gleich bei der Staatskasse im Hause einzahlen.

Die letzten Zweifel sind auch bei Staatsanwaltschaftsvertreter Thomas Leykam nicht ausgeräumt, wie seine skeptische Miene verriet. Der Angeklagte selbst stimmte der Einstellung, die ja kein Freispruch ist, schnell und freudig zu.

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