So wird kontaminierter Hausmüll verpackt

25.3.2020, 14:19 Uhr

Der Zweckverband Müllverwertung Schwandorf (ZMS) gibt für sein gesamtes Verbandsgebiet folgende Hinweise zur Abfallentsorgung für Haushalte, die von COVID19 betroffen sind. Die Müllumladestation Neumarkt ist Teil des Müllferntransportsystems. Sie wird vom ZMS betrieben.

Alle Abfälle, die zu Hause von Verdachtsfällen oder leicht erkrankten Patienten erzeugt wurden und mit unter anderem Sekreten kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Mund-Nasen-Schutz und Hygieneartikel sind als Restmüll zu entsorgen. Darunter fallen beispielsweise auch sonst verwertbare Abfälle, wie Joghurtbecher, aus denen gegessen wurde. Grundsätzlich gilt für solche Haushalte: Im Zweifelsfall über den Restmüll entsorgen.

Stabile Säcke fest verknoten

Die Abfälle dürfen aber nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden, sondern müssen zuvor in, stabile Müllsäcke verpackt und durch Verknoten oder Zubinden sicher verschlossen werden. Damit soll eine Gefährdung weiterer Nutzer der Restmülltonne und des Personals der Müllabfuhr sowie der Entsorgungsanlagen ausgeschlossen werden. Gleiches gilt für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, wie beispielsweise Hausarztpraxen, die nur geringe Mengen aus der Versorgung von COVID-19-Fällen (Einwegschutzkleidung, Abfälle, die mit Sekreten kontaminiert sind) haben. Auch diese Abfälle sind in stabilen verschlossenen Müllsäcken über den Restmüll zu entsorgen. Spitze und scharfe Gegenstände sind in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen zu verpacken.

Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die schwerpunktmäßig COVID-19-Fälle behandeln, entsorgen diese Abfälle als „infektiöse Abfälle“ über gesonderte Entsorgungswege. Zur Vermeidung weiterer Personenkontakte bleiben auch die Müllumladestationen für die Annahme von Kleinmengen aus dem privaten und gewerblichen Bereich bis auf weiteres geschlossen. Gewerbemüllanlieferungen mit Fahrzeugen, die selbständig kippen oder entleeren können, sind weiterhin möglich. Bei diesen Anlieferungen soll bargeldlos bezahlt werden.