Solaranlage darf Flugzeuge nicht blenden

3.8.2011, 00:00 Uhr
Solaranlage darf Flugzeuge nicht blenden

© Etzold

Erst vergangene Woche hatte es zwei Termine gegeben: Bei einem verhandelten Bauwerber, Gemeinde und Fachstellenvertreter vor Ort, beim anderen waren die Bürger ins Rathaus geladen, um Einwände vorzubringen. Ein dickes Lob gab es da von Robert Kellner vom Neutraublinger Büro Bartsch, das für die Planungen zuständig ist, für die Rathausverwaltung: Die habe an allen Schrauben schnell gedreht, damit das Verfahren beschleunigt durchgezogen werden kann. So lagen jetzt schon die Antworten der Fachstellen vor; die hatten fast keine Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes an der Stelle. Nur die eine oder andere Kleinigkeit gebe es zu beachten, erklärte Kellner, aber nichts, was sich nicht einfach erledigen ließe. So soll eine Sichtschutzhecke, die das Solarfeld eigentlich zur freien Seite hin hätte abtrennen sollen, nun auf der gegenüberliegenden Seite entlang des Weges am Bahnkörper entstehen. Die Flugsicherung mahnte an, dass die Anlage die Piloten überfliegender Flugzeuge nicht blenden dürfe.

5,5 Hektar großes Areal

Rund 12000 Solarmodule werden künftig auf dem rund 5,5 Hektar großen Areal entlang der Bahnlinie automatisch der Sonne folgen, um eine maximale Ausbeute zu erzielen, die Leistung der Solar-Anlage liegt bei drei Megawatt. Auf dem Gelände werden zudem zwei Transformatorenhäuschen, jedes so groß wie eine Garage, aufgestellt. Der Zaun, mit dem die Anlage geschützt wird, erreicht die stolze Höhe von 2,50 Metern Höhe. Es ist nicht geplant, die Fläche zu beweiden, die Photovoltaik-Zellen werden mit Erdnägeln befestigt.

Der Rat gab sowohl der Änderung des Flächennutzungsplanes seine Zustimmung als auch dem Vorhaben bezogenen Bauplan. Die Änderung des FNP wird nun einen Monat ausgelegt, Mitte September könnte er genehmigt sein. Der Bebauungsplan sieht vor, dass die Modulfelder von Wegen für Wartung und Pflege durchzogen werden. Umfangreiche Sicherungsmaßnahmen sind von seiten des Brandschutzes nötig; so soll ein eigener Pulverfeuerlösch-Wagen vorgehalten werden. Eine weitere Auflage schreibt vor, dass auf den angrenzenden Flächen auch künftig landwirtschaftliche Nutzung möglich sein muss. An die Anlage selbst grenzen mehrere Ausgleichsflächen an. Der Vertrag läuft über 20 Jahre mit der Option, anschließend zweimal um je fünf Jahre verlängern zu können.