Überführt: Handyvideo zeigt Angeklagten beim Kiffen

16.10.2014, 10:42 Uhr

Hingehängt hat den jungen Mann nämlich ausgerechnet ein Freund. Der war in einer anderen Sache aufgefallen und von der Parsberger Polizei den Neumarkter Kollegen zur weiteren Behandlung weiter gereicht worden. Hilfreich bei den Ermittlungen war die Auswertung von Handys. So zeigte eine Videosequenz den Knaben, als er einen Joint durchzog.

Beim Verhör ist dem 16-Jährigen offenbar das Herz so in die Hose gerutscht, dass er den Beamten alles beichtete, was ihn so bedrückte. Vorsichtshalber schob er aber seinem Freund, der aus dem selben Dorf stammt, den Schwarzen Peter zu.

Der stellte das vor Gericht aber anders dar. Er habe zusammen mit seinem Kumpel bei einem Dealer in Parsberg, von dem er keinen Namen, nur die Facebook-Adresse kennt, zehn Gramm für 150 Euro gekauft. Jeder habe fünf Gramm bekommen und 75 Euro gezahlt.

In der Verhandlung rückte der 16-Jährige, der als Zeuge geladen war, von der Darstellung ab, die er bei der Polizei abgeliefert hatte und bestätigte, erst zögerlich, dann fast vollumfänglich die Angaben des Angeklagten.

Dem stellte Petra Engster von der Jugendhilfe ein an sich gutes Zeugnis aus. Er lebe in einer intakten Familie, habe den qualifizierenden Hauptschulabschluss und sei im zweiten Lehrjahr als Stahlbetonbauer in Lohn und Brot. Aber gewisse Reiferückstände seien nicht auszuschließen. Sie plädierte daher dafür, Jugendstrafrecht anzuwenden.

Das sah auch Staatsanwältin Rabia Manah so. Sie wertete zu Gunsten des durchaus selbstbewussten Angeklagten, dass er einräumte, was ihm vorgeworfen wurde. Doch zehn Gramm seien kein Pappenstiel. Eine Geldauflage von 800 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung als Denkzettel schien ihr angemessen.

Richter Danny Schaller gefiel ebenfalls das offene Geständnis und er nahm dem Angeklagten ab, dass er künftig die Finger von Drogen lassen wolle. Außerdem sei durch seinen Hinweis auf die Facebook-Adresse des Dealers möglicherweise bald ein dickerer Fisch im Netz. 600 Euro für das Tierheim lautete sein Urteil.

Und dann gab es noch ein kleine Belehrung in Juristerei. Da der Angeklagte die fünf Gramm seines Spezl kurzzeitig aufbewahrt hatte, musste er wegen Besitzes von insgesamt zehn Gramm bestraft werden, auch wenn er nur Eigentümer von fünf Gramm der Droge war.