Uneinsichtig mit US-Blinker: Ab zur Nachschulung

20.2.2020, 12:30 Uhr

In Deutschland gilt nun mal die Straßenverkehrszulassungsverordnung  und dauerhaft leuchtende Fahrtrichtungsanzeiger (umgangssprachlich: Blinker) sind in Deutschland eben nicht zulässig. Das wollte er partout nicht einsehen und fing sogar an, die Polizeibeamten über die StVZO belehren zu wollen.

Gebracht hat es ihm nichts, denn mit dem nicht erlaubten Umbau der Lichtanlage war die Betriebserlaubnis seines Pkw erloschen. 50 Euro Bußgeld und ein Punkt sind die Folge.

Nicht der erste Punkt auf dem Konto des unbelehrbaren Fahranfängers, der sich noch in der Probezeit befindet und nun zur Nachschulung antreten muss. 


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