"Unklare Rechtslage" für Neumarkts Marktsonntage

5.9.2018, 06:41 Uhr

© Foto: Mark Johnston

 

Bereits im März hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen verkaufsoffenen Sonntag in Ansbach gekippt. Damit gab das Gericht einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi statt. Der verkaufsoffene Sonntag, der nur wenige Tage später hätte stattfinden sollen, wurde abgesagt: Für die Stadt ein "gravierender Einschnitt" in die Handlungsfreiheit der Kommune, der einen "erheblichen Wettbewerbsnachteil" für den städtischen Einzelhandel bedeute. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte seine Auffassung nun im August erneut.

Verkaufsoffene Sonntage unterliegen verschiedenen Bestimmungen. Nicht nur muss es eine Veranstaltung, wie etwa einen Markt oder ein Fest geben, das die Öffnung der Geschäfte an einem Sonntag rechtfertigt.

Einschränkung auch in Pegnitz

Es muss auch klar sein, dass die anlassgebende Veranstaltung mehr Besucher anziehe als die geöffneten Geschäfte.

Das sah das Gericht in Ansbach, wo ein Street Food Festival in der Innenstadt als Anlass hätte herhalten sollen, nicht gegeben. Auch ein weiterer Aspekt spielt in der Beurteilung der Marktsonntage eine Rolle: Die räumliche Nähe zur Veranstaltung. So musste nun in Pegnitz die Marktverordnung für verkaufsoffene Sonntage auf Drängen von Verdi geändert werden — dort darf ein außerhalb der Innenstadt gelegener Baumarkt nun nicht mehr an Marktsonntagen öffnen.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird in der Region kritisch beäugt — es könnte Signalwirkung haben. Schließlich gibt es auch in allen anderen Städten verkaufsoffene Sonntage, gegen die Gewerkschaften oder die "Allianz für den freien Sonntag", ein Zusammenschluss aus Gewerkschaften und Kirchen, vorgehen könnte.

Neumarkter bummeln am 11.11.

In Neumarkt ist der nächste verkaufsoffene Marktsonntag am 11. November. Was könnte sich durch den Vorfall in Ansbach verändern? "Gar nichts", sagt Franz Janka, Pressesprecher der Stadt Neumarkt.

"Wir haben seit Jahrzehnten unsere beiden verkaufsoffenen Sonntage jeweils zum Oster- und zum Martini-Jahrmarkt. Warum sollte sich daran jetzt etwas ändern?" Wo kein Kläger, da kein Richter, könnte man meinen.

Etwas kritischer sieht das Christian Eisner, Geschäftsführer von "aktives Neumarkt": "Natürlich beobachten wir, wie sich die Situation in anderen Städten entwickelt." Die Rechtslage sei aktuell "sehr unklar", da bilde Neumarkt keine Ausnahme, sagt Eisner. "Im Moment können wir nichts anderes tun als zu beobachten, ob es in anderen Städten Präzedenzfälle gibt."

Einen Vorteil haben die verkaufsoffenen Sonntage in Neumarkt: Da sie traditionell immer an den Oster- oder den Martini-Jahrmarkt gekoppelt seien, erfülle man zumindest diesen Punkt mit Sicherheit.

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