Velburg: DJ kriegte die Faust ins Gesicht

14.7.2017, 09:52 Uhr
Velburg: DJ kriegte die Faust ins Gesicht

© Rurik Schnackig

Nun stand er vor Richter Rainer Würth, angeklagt der vorsätzlichen Körperverletzung. Und da ihm ein Faustschlag ins Gesicht zum Vorwurf gemacht wurde, musste er mit einer saftigen Strafe rechnen.

Es war am 14. Januar dieses Jahres, als der Handwerker als Gast einer Geburtstagsfeier in Velburg nicht ganz glücklich mit der Musikauswahl des Diskjockeys war. Es gelang jedoch zunächst, ihn von dem empfindlichen Computerzeugs fern zu halten, das der DJ um sich aufgebaut hatte.

Wenig später stießen die beiden aber in der Nähe der Bar aufeinander. Zu dem Zeitpunkt, morgens um 3.30 Uhr war wohl keiner mehr so ganz nüchtern. Vermutlich gab ein Wort das andere und dann schlug es schon ein.

Der Straßenbau-Polier tat das, was Poliere dem Namen nach tun und polierte, wie man so schön sagt, dem DJ die Schnauze. Dabei ging dessen Brille zu Bruch und das Gestell fügte dem 24-jährigen Plattenaufleger eine Platzwunde unter dem Auge zu.

Der Angeklagte versuchte sich zunächst darauf heraus zu reden, er habe mit der offenen Hand zugeschlagen und nicht mit der Faust, weil das von Gerichten als nicht ganz so gefährlich eingestuft wird. Aber als Richter Rainer Würth im riet, einzuräumen, was die Anklageschrift im vorwarf, räumte er die Position.

Der DJ bestätigte als Zeuge zwar den Faustschlag, aber auch dass der Angeklagte sich wenig später schon entschuldigt und die Kosten für eine neue Brille und andere Auslagen übernommen hatte. Der 24-Jährige hatte auch gar keine Anzeige erstattet und er hatte auch kein Interesse an der Strafverfolgung.

Die Polizei und die Staatsanwaltschaft erfuhren von der Schlägerei erst über Umwege. Die Krankenkasse des Opfers hatte bei der Polizei nachgefragt, ob dort etwas von einer Auseinandersetzung an diesem Tag an diesem Ort bekannt sei.

Aus diesem Grund und weil alle anderen Umstände für den bislang unbescholtenen Angeklagten sprachen, fand Staatsanwalt Thomas Leykam, dass es eine Geldstrafe noch mal tue. Er langte aber ordentlich hin: 90 Tagessätze zu 60 Euro.

Protest verstummte

Da musste der Angeklagte, der gerade dabei ist ein Haus zu bauen, schlucken. Das sei schon heftig. "Andere schlagen Polizisten und werden frei gesprochen" behauptete er und bekam gleich Widerspruch von Thomas Leykam: "Bei uns nicht!"

Richter Rainer Würth machte dem 38-Jährigen klar, dass er am Landgericht in Nürnberg eine Haftstrafe nicht unter sechs Monaten kassiert hätte, weil ein Faustschlag ins Gesicht erhebliches Gefährdungspotential habe. "Aber wir halten uns hier an die Oberpfälzer Spielregeln" erklärte der Richter. So wie es auch schon die beiden Kontrahenten gehandhabt hatten, die am liebsten die Sache unter sich ausgemacht hätten.

Würth sah das Geständnis, die glaubhafte Einsicht in die Dummheit der Tat und er glaubte das Versprechen, dass so was nicht mehr vorkommen werde.

Deshalb ging er mit der Geldstrafe auf 70 Tagessätze zu 50 Euro herunter, was dem Angeklagten dann sogar ein "Dankschön" entlockte. Die 3500 Euro kann er in Raten bezahlen.

Zivilrechtliche Folgen braucht er nicht zu befürchten. Der 24-Jährige hat darauf verzichtet, sich auf diesem Weg noch was zu holen.