Velburg weist mehr Bauplätze aus

10.8.2019, 10:50 Uhr
Velburg weist mehr Bauplätze aus

© Foto: Werner Sturm

 

Dazu teilte Bürgermeister Bernhard Kraus mit, dass bis dato nahezu alle vorhandenen Bauplätze veräußert werden konnten. Damit man auch in naher Zukunft noch Bauplätze für Interessenten vorweisen könne, sollte der Bebauungsplan für den zweiten Bauabschnitt mit weiteren 34 Bauplätzen zügig vorangetrieben werden. Aus diesem Grund sei die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes mit paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Der Umgriff umfasse Teilflächen aus den Grundstücken mit den Flurnummern 1007 und 973 der Gemarkung Velburg. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Zum Sperlasberg BA II im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung mit paralleler Flächennutzungsplanänderung wurde vom Stadtrat bei einer Gegenstimme beschlossen.

Thomas Oettl aus Vogelbrunn möchte eine etwa 2,5 Hektar großen Freiflächen-Photovoltaikanlage auf seinem neben der Autobahn A 3 liegenden Grundstück, Flurnummer 694 der Gemarkung Lengenfeld, bauen. Da die Fläche direkt an die Autobahn anknüpft und auch vom Ortsteil Vogelbrunn keine Beeinträchtigungen zu erwarten sind, hatte der Stadtrat dafür bereits 2018 grundsätzlich grünes Licht gegeben.

Der Antragsteller hat zwischenzeitlich vom Ingenieurbüro Bartsch aus Sinzing einen Entwurf ausarbeiten lassen, welcher dem Stadtrat nun vorgelegt wurde. Nach kurzer Diskussion hat das Gremium die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Photovoltaikanlage Vogelbrunn beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das landwirtschaftliche Grundstück in der Gemarkung Lengenfeld, Flurnummer 694. Der Beschluss wurde unter folgenden Bedingungen gefasst: Der Vorhabenträger verpflichtet sich, sämtliche Entwürfe zur Änderung des Flächennutzungsplanes, des erforderlichen Bebauungsplanes sowie der Begründungen und Umweltberichte auf seine Kosten zu erstellen. Die möglichen Kosten für die Erschließung und den Rückbau der Anlage nach Einstellung des Betriebs hat er auch zu übernehmen. Er hat das durch die Hinterlegung einer Bankbürgschaft in ausreichender Höhe abzusichern.

Investor übernimmt die Kosten

In einem zivilrechtlichen Durchführungsvertrag ist zu regeln, dass die Kosten für die fachliche Stellungnahme, die Planungsleistungen und die Genehmigungen ebenfalls der Vorhabenträger zu übernehmen hat.

Auch im weiteren Verlauf der Sitzung ging es um Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Nach Abwägung der bisher von den Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwände und Vorschläge, die vom Landschaftsarchitekten Bernhard Bartsch vorgetragen wurden, sowie nach ausführlicher Beratung wurden mehrheitlich die Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse für die Sondergebiete zur Sonnenenergienutzung Hohe Anwanden in der Nähe von Finsterweiling sowie für zwei Flächen auf der Mantlacher Höhe gefasst. Das Gleiche gilt für ein Sondergebiet zur Sonnenenergienutzung bei Hollerstetten, neben der Staatsstraße 2251, an einem Hang in der Nähe der Haumühle. Hier wurde jedoch eine südlich gelegene Teilfläche aus der Planung genommen.

Die Stadt Velburg plant am nordöstlichen Ortsrand von Günching die Ausweisung einer Gewerbe-, einer Mischgebiets- sowie einer Wohngebietsfläche und hat hierfür die Aufstellung des Bebauungsplans Günching Ost beschlossen. Der Geltungsbereich der Planung umfasst rund 2,8 Hektar. 15 Bauparzellen soll es geben. Der Stadtrat billigt den vom Büro Bartsch ausgearbeiteten Entwurf. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

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