LBV sieht Defizite bei Ausgleichsflächen

Wenn durch den Öko-Ausgleich die Artenvielfalt sinkt

8.9.2021, 19:30 Uhr
Für Fotovoltaik-Anlagen wie hier in Postbauer-Heng sind Ausgleichsflächen notwendig. 

© Wolfgang Fellner, NNZ Für Fotovoltaik-Anlagen wie hier in Postbauer-Heng sind Ausgleichsflächen notwendig. 

"Hier hui und nur wenige Kilometer weiter pfui" konstatiert der Landesbund für Vogelschutz bei der Umsetzung von gesetzlichen Ausgleichsflächen im Landkreis Neumarkt. In Velburg fehlt eine Ausgleichsmaßnahme komplett, in Berngau profitieren hingegen seit 20 Jahren verschiedene Tier- und Pflanzenarten von einer verantwortungsbewusst umgesetzten Ausgleichsfläche.

Noch vor wenigen Jahren war der Magerrasen südwestlich des Velburger Gemeindeteils Finsterweiling im Landkreis Neumarkt ein seltener und wertvoller Lebensraum für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten, darunter Bienen und Schmetterlinge, so der LBV. Auf der Fläche sollen Ausgleichsmaßnahmen für die benachbarte Photovoltaikanlage durchgeführt werden.

Magerrasen umgebrochen

Jedoch wurde der Magerrasen im Anschluss an die Errichtung der Anlage jedoch umgebrochen. Momentan befindet sich dort ein intensiv bewirtschaftetes Rapsfeld. „Seit die Fläche eine Ausgleichsfläche ist, wurde ihr ökologischer Wert also nicht, wie vorgeschrieben, erhöht, sondern sogar deutlich verringert. Zudem ist auch diese Ausgleichsfläche nicht an das Ökoflächenkataster gemeldet worden“, bemängelt die LBV-Projektleiterin.

Rund 19 Kilometer Luftlinie entfernt wird im Berngauer Ortsteil Röckersbühl deutlich, dass Ausgleichsflächen zu Photovoltaikanlagen auch gelingen können. Seit rund 20 Jahren ist die dortige Anlage in Betrieb. Vor allem die Hecke rund um die Anlage sei gut umgesetzt worden und stelle somit einen potenziellen Lebensraum für verschiedene Vogelarten dar. Auch Magerwiese und Feldgehölz im südlichen Bereich sind vollständig vorhanden.

Schönes Beispiel in Röckersbühl

„Zwar könnten Mahd und Gehölzpflege auf dieser Ausgleichsfläche noch optimiert werden, um den Artenreichtum auf der Fläche weiter zu erhöhen“, so Marianne Kunkel, Projektleiterin beim LBV. „Insgesamt ist diese Fläche aber ein schönes Beispiel für eine Kompensationsmaßnahme zu einer Photovoltaik-Anlage, das zeigt, dass Ausgleichsflächen auch in unmittelbarer Nähe der Anlage gelingen und so zum Schutz von Arten und Lebensräumen beitragen können.“

Auch wenn das Negativbeispiel Ausgleichsflächen für Photovoltaikanlagen sind, befürwortet der LBV derartige Baumaßnahmen für die Energiewende. Allerdings sollten diese und die dazugehörigen Ausgleichsflächen nicht zu Lasten des Artenschutzes gehen. Das positive Beispiel zeige, dass die Umsetzung solcher Ausgleichsmaßnahmen durchaus gelingen kann.

„Anhand der Beispiele zeigt sich die Heterogenität in der Umsetzung von Ausgleichsflächen, die wir im gesamten Freistaat festgestellt haben“, resümiert Marianne Kunkel, Projektleiterin beim LBV.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen immer dann umgesetzt werden, wenn durch einen Eingriff, zum Beispiel eine Baumaßnahme, Natur verloren geht. So sollen die Flächen Lebensräume schützen und einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten. LBV-Studien und andere wissenschaftliche Arbeiten der vergangenen Jahre belegen allerdings Missstände bei der Umsetzung der gesetzlich geforderten Ausgleichsflächen. Mit dem Projekt Ausgleichs- und Ersatzflächen macht der LBV daher sowohl auf Missstände als auch auf Erfolge bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aufmerksam.

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