Wichtig: Der Gehweg muss ab 7 Uhr geräumt werden

27.1.2021, 09:37 Uhr
Wichtig: Der Gehweg muss ab 7 Uhr geräumt werden

© Horst Linke

Haus- und Grundstückseigentümer seien im Winter besonders gefordert, wenn ihre Grundstücke an öffentliche Straßen angrenzen oder über öffentliche Straßen erschlossen sind. Denn laut der Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung der Stadt Neumarkt besteht zum einen eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Reinigung der Gehwege und zum anderen im Winter bei Schnee und Eis die Pflicht zum Räumen und Streuen der Flächen.

Hierzu gehören sowohl ausgebaute Geh- und Radwege als auch Teilbereiche der öffentlichen Straßen, wenn kein Gehweg vorhanden ist. Dort gilt, dass eine Breite von 1,5 Metern für Fußgänger zu räumen und streuen ist. Im Bereich von Fußgängerzonen und Fußgängerbereichen beträgt die Breite zwei Meter.

 

Dabei sind die Gehbahnen an Werktagen ab sieben Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr vom Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten, abstumpfenden Stoffen zu streuen. Als geeignet werden dabei Sand oder Splitt angesehen.

Diese Sicherungsmaßnahmen sind bis 20 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist, lautet die Darstellung in der Verordnung. Übrigens dürfen der geräumte Schnee oder die Eisreste nicht so gelagert werden, dass der Verkehr gefährdet oder erschwert wird. 


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Vielmehr müssen sie so gelagert werden, dass keine Behinderung entsteht. Es darf außerdem das Räumgut von Privatgrundstücken nicht auf öffentliche Flächen verbracht werden: das Räumen vom Gehweg auf die Straße oder auf öffentliche Plätze ist somit nicht erlaubt.

Die Stadt weist in dem Zusammenhang auch darauf hin, dass Abflussrinnen, Hydranten, Einlaufschächte für den Kanal und Fußgängerüberwege bei der Räumung freizuhalten sind.


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Die Stadt appelliert an die Eigentümer und die Verkehrsteilnehmer, sich auf den Winter einzustellen und mit Vorsicht und Rücksicht den Witterungsverhältnissen angepasst zu begegnen.

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