Bürger besorgt über Müllhalden an Wertstoffcontainern

12.10.2019, 09:20 Uhr
Bürger besorgt über Müllhalden an Wertstoffcontainern

© Harald Munzinger

Im Gegenteil, wie aus dem Landratsamt zu erfahren ist, an das „vermehrt Meldungen von ‚wilden‘ Müllablagerungen herangetragen werden“. Bei denen gibt es – angefangen von prallen Tüten voller Restmüll über alle möglichen Haushaltswaren und -geräte bis hin zu Elektroschrott und Kleinmöbeln – nichts, was es nicht gibt. Immer häufiger werde denn auch gefordert, „diese Plätze mit Videoüberwachung auszustatten, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen“. Eine Maßnahme, mit der besorgte Bürger die letzte Konsequenz abwenden zu können hoffen, dass ein Containerstandort aufgelöst wird, wie auch schon in krassen Fällen die Reißleine gezogen wurde. Wer nichts zu verbergen habe, könne mit der Videoüberwachung gut leben, argumentieren deren Befürworter.

„Dieses Ansinnen ist verständlich und auch nachvollziehbar“, wurde im Landratsamt auf NN-Online-Anfrage erklärt, „aber die Hürden für eine Videoüberwachung sind sehr hoch“. Wie der Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Gerhard Hensel mitteilt, finden sich die gesetzlichen Grundlagen für eine Videoüberwachung, unter die auch sogenannte „Wildkameras“, aber auch Kameraattrappen zählen, in Artikel 24 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, aber auch andere Datenschutzaufsichtsbehörden hätten sich sehr intensiv mit der Thematik befasst.

„Aufgrund der hohen Hürden an die Zulässigkeit der Videoüberwachung sind zumutbare Alternativen in Betracht zu ziehen, die weniger in die Persönlichkeitsrechte Betroffener eingreifen“, teilt das Landratsamt mit“. Eine generelle Aussage zur Zulässigkeit könne daher nicht getroffen werden; vielmehr sei „jeder Standort abhängig von den Vorkommnissen und den örtlichen Gegebenheiten gesondert zu beurteilen“, so Pressesprecher Matthias Hirsch.

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