Hater mit Pfefferspray angegriffen: Drachenlord vor Gericht

23.5.2019, 19:02 Uhr
Erst im August 2018 versammelten sich 600 bis 800 Anti-Fans des "Drachenlords" im kleinen Ort Altschauerberg.

Erst im August 2018 versammelten sich 600 bis 800 Anti-Fans des "Drachenlords" im kleinen Ort Altschauerberg.

Felix B. mag Hunde und küsst ihnen für Bilder auf Facebook die Schnauze, Susi W. gibt in der Instagram-Welt die Fitnessbiene und muss, als sie fülliger wird, böse Briefe von Fans lesen – das Internet, die technische Leitutopie unserer Zeit, kann ein hässlicher Ort sein. Und wie es ist, wenn das Datenproletariat im echten Leben unterwegs ist, zeigt sich in Altschauerberg.

Rainer Winkler (29) lebt in dem 40-Seelen-Dorf bei Emskirchen, als "Drachenlord" stellt er seit Jahren Videos ins Netz – er wohnt in einem baufälligen Haus, er erbte es 2011 von seinem Vater. Und weil er das Anwesen mit einem Zaun und Planen eingefriedet hat, wirkt es ein wenig wie eine Festung. Aus seiner Sicht ist der Schutz nötig, seine Videos (er filmt sich beim Computerspielen, erzählt Alltägliches oder leckt seinen leer gegessenen Teller ab) sorgen für Wut im Netz. Doch dort blieb der Hass nicht – sondern ploppt in Altschauerberg auf wie lästige Online-Werbung auf dem Bildschirm. Ständig pilgern "Anti-Fans" durch den Ort, im August 2018 waren plötzlich 600 bis 800 junge Leute dort – und feierten eine Party mit Bier, Geplärr und dem Spaß, Eier und Steine gegen Winklers Haus zu werfen. Was bringt die "Hater", also die Menschen, die ihn wegen seiner blödsinnigen Videos hassen, so auf? Ist Winkler nicht nur Mobbing-Opfer, sondern auch schuld an der Unruhe im Dorf?

Strafprozess nicht an große Glocke gehängt

Mehrmals am Tag sendete er auf "Younow" live, da es sich um zahlungspflichtigen Rundfunk handelt, untersagte ihm die Bayerische Landeszentrale für neue Medien dies bereits. Winkler sitzt im Amtsgericht Neustadt an der Aisch: Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wird ihm vorgeworfen – im August 2018 schleuderte er einen Stein in Richtung eines BMW, in dem "Hater" saßen. Sie verspotteten ihn aus dem offenen Fenster, er habe sich provozieren lassen, "bedauerlicherweise", sagt er. Im Mai 2018 verpasste er einem Besucher an seinem Zaun eine Ladung Pfefferspray.


Landesmedienanstalt legt "Drachenlord"-Livestream still


Das Amtsgericht Neustadt hat den Termin des Strafprozesses nicht an die große Glocke gehängt, die Justiz will das öffentliche Interesse nicht ignorieren, doch Szenen wie in Altschauerberg vermeiden – im August sprach ein Großaufgebot der Polizei 300 Platzverweise aus, Journalisten aus dem ganzen Land reisten an. Das irre Spiel erneut anheizen – dies wünscht sich vor Ort niemand. So sind zu diesem Prozess weder Zeugen noch die mutmaßlich Geschädigten geladen, der Saal ist so gut wie leer. Die Hoffnung war wohl, dass Winkler mit einem Geständnis zu einem raschen Ende des Verfahrens beiträgt.

Pfefferspray-Angriff als Notwehr verteidigt

Warum er überhaupt aus seinem Haus rennt und die Menschen, die ihn quälen, nicht einfach links liegen lasse, will die Richterin wissen. Die Leute drangsalieren ihn vermutlich doch nur so gern, weil sie sehen, dass er reagiere. Es wird nicht klar, ob er versteht, dass er mit Ignoranz all dies beenden könnte. Aber wer weiß schon, ob er all die Aufmerksamkeit überhaupt verlieren will? Wie gelangweilt und voller Geltungsdrang so mancher "Hater" offenbar ist, ahnt man, als im Gericht das Video eines Mannes abgespielt wird, der sich "Affenkeks" nennt.

Er schimpft über die "Bullen", die von ihm, als er den Steinwurf auf seinen BMW meldete, wissen wollten, was ihn, den Duisburger, denn motiviere, nach Altschauerberg zu kommen. Er hält diese Frage für unverschämt. Da ein weiteres Video belegt, dass der Stein den BMW nicht direkt traf, wird der Vorwurf eingestellt. Weiter geht das Verfahren dennoch: Denn Winkler glaubt, dass viele mit dem Ziel zu ihm fahren, ihn so fertig zu machen, dass er sich umbringt. Seinen Pfefferspray-Angriff verteidigt er daher als Notwehr. Nun muss der Betroffene als Zeuge gehört werden.