Zweieinhalb Jahre Haft: Familienvater verbreitete Kinderpornos im Netz

25.6.2020, 16:35 Uhr
Der 60-Jährige wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.(Symbolbild)

Der 60-Jährige wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.(Symbolbild)

"Haben Sie nie darüber nachgedacht, dass durch Kinderpornografie Kinderleben zerstört werden? In diesem Fall auch durch Ihr Zutun?" Das musste sich ein 60-jähriger Angeklagter am Donnerstag vor dem Jugendschutzgericht in Neustadt unter der Leitung von Richterin Julia Schips anhören. Der Mann hatte sich wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinderpornografischer Inhalte zu verantworten. Verurteilt wurde er schließlich zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten.

Die Staatsanwältin listete auf, was die Kriminalpolizei Ansbach im Juli 2019 bei einer Hausdurchsuchung auf Computern und Medienträgern des Angeklagten entdeckt hatte. Es handelte sich um 196 kinderpornografische Fotos und 825 Videos, bei denen teilweise Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen auf unterschiedliche Art und Weise gezeigt wurde – auch mit sehr jungen Kindern. Auf einem von ihm geführten Internet-Blog hatte der Familienvater diese abstoßenden Inhalte in 13 Fällen auch noch veröffentlicht.

Bilder über Blog verbreitet

Der 60-Jährige gestand vor dem Schöffengericht seine pädophilen Neigungen freimütig ein und äußerte sich reumütig. Er wolle sein Problem angehen und habe sich über Therapiemöglichkeiten informiert, gab er an. Richterin Schips wollte wissen, warum es ihm nicht genügt habe, die Bilder und Videos anzusehen, warum er sie teilweise zudem in seinem Blog gepostet habe. Der Angeklagte erklärte, dass er früher "normale Pornografie" konsumiert habe. Erst im Jahr 2018 habe er Kinderpornografie für sich "entdeckt", zu einer Zeit, als er unter psychischen Belastungen wie einem Todesfall in der Familie und diversen Krankheiten gelitten habe und arbeitsunfähig gewesen sei. Der Konsum von Kinderpornografie habe sich in den folgenden Monaten zu einer Sucht entwickelt.


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Richterin und Staatsanwältin warfen dem Angeklagten vor, dass er zu viele Ausflüchte mache. Unter anderem gab er vor, sich mit Internet und EDV kaum auszukennen, war aber durchaus in der Lage, einen eigenen Blog zu betreiben. Um einen Therapieplatz hatte er sich erst bemüht, als er die Anklageschrift erhalten hatte.

Frau schenkte ihm Laptop

Der Mann – er ist seit 40 Jahren verheiratet, seine Frau verfolgte die Verhandlung als Zuhörerin – erklärte, er habe gedacht, es bleibe bei einer Geldstrafe. Seine Frau stehe trotz seiner Verfehlungen zu ihm und habe ihm zum Geburtstag, quasi als Vertrauensbeweis, einen Computer geschenkt, nachdem PC und Laptop von der Polizei eingezogen worden waren. Außerdem wies der Angeklagte darauf hin, dass er und seine Frau berufstätig seien. Sein Verteidiger meinte, all das spräche für eine günstige Sozialprognose, und bat um die Verhängung einer Bewährungsstrafe.


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In seinem abschließenden Statement betonte der Angeklagte noch einmal seine Reue und Einsicht in sein Fehlverhalten: "Ich bin letztlich froh, dass das publik geworden ist, ich würde es ungeschehen machen, wenn ich das könnte." Nach einer längeren Beratung des Schöffengerichtes wurde das Urteil verkündet, das dem von der Staatsanwältin geforderten Strafmaß entsprach: eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig.