16. Januar 1969: Sensation blieb aus

16.1.2019, 07:05 Uhr
16. Januar 1969: Sensation blieb aus

© Ulrich

Die Andeutungen Schäfers von Schwarzgeldern, die der Konzernherr von ihm zur Finanzierung geheimnisvoller Privatangelegenheiten bekommen haben sollte, sind wie eine Seifenblase zerstoben. Schäfer selbst sah sich veranlaßt, deutlich zu erklären, daß es sich nicht um Schwarzgeld gehandelt habe.

Auch sprach Schäfer nicht mehr wie zu Beginn des Prozesses davon, daß er Grundig häufig große Geldsummen gegeben habe, ohne dafür eine Quittung bekommen zu haben. An Geldhingaben wurden von ihm nur noch zwei behauptet, einmal 100.000 DM und einmal 40.000 DM. Zum erstenmal legte die Verteidigung gestern den Zettel vor, den sie als Originalquittung für diese Beträge bezeichnet. Darauf sind die beiden Summen getrennt voneinander mit einem "G" abgezeichnet. Das mit Rotstift für den Empfang von 100.000 DM ge-fertigte Zeichen erkannte der Zeuge an, das andere mit Grünstift für die 40 000 DM lehnte er ab. "Wer das gemacht hat, weiß ich nicht", war seine Antwort. Um nach Möglichkeit festzustellen, wer das grüne "G" fabriziert hat, will das Gericht einen Schriftsachverständigen beiziehen.

Geld für karitative Zwecke

Weitere Quittungen, von denen Schäfer immer wieder gesprochen hatte, daß er sie, besitze, wurden dem Zeugen nicht vorgelegt, obgleich gestern dazu die beste Gelegenheit gewesen wäre. Grundig bestätigte, daß er bisweilen Geld von Schäfer angefordert habe. Aber es war, wie er sagte, keineswegs so, daß er etwa alle 14 Tage 100.000 DM gebraucht habe. Das sei in den letzten fünf Jahren nur einige Male vorgekommen, besonders an Weihnachten, wenn er für karitative und sonstige Zwecke größere Summen benötigte. Von der Methode, wie Schäfer Geld verrechnete, das er auf Anforderung besorgt hatte, wußte Grundig nichts. Wenn er dabei nicht geschädigt wurde, war sie ihm, wie er sagte, „wurscht“. Er sei dabei selbstverständlich davon ausgegangen, daß der hochbezahlte Mitarbeiter ordnungsgemäß verfahren werde.

Angestellte sollten nichts merken

Was Schäfer unter ordnungsgemäß verstand, das zeigte sich bei der Art, wie er die auf besagtem Zettel verzeichneten 140.000 DM verrechnete. Er führte in den nächsten zwei Jahren allerlei Manipulationen durch, um in drei Teilbeträgen das Geld, das er angeblich aus eigenen Mitteln vorgeschossen hatte, wieder zu bekommen. Diese Zurückhaltung will er geübt haben, damit von den Angestellten des Konzerns keiner erkennen konnte, daß Grundig das Geld bekommen hatte. Er habe geglaubt, daß die Beträge nicht sofort als Privatentnahmen in den Büchern erscheinen sollten. Diese Darstellung bezeichnete Grundig als paradox.

Zur Mehrzahl der Anklagepunkte konnte der Zeuge keine Angaben machen, weil er damit nicht befaßt war. Eindeutig bezeichnete er es als unzulässig, daß Schäfer von den Triumph-Werken Dienst- und Materialleistungen in dem in der Anklage behaupteten Umfang ohne Bezahlung in Anspruch nahm. Von einer Handbewegung, mit der er nach der Behauptung Schäfers eine ihm vorgelegte Aufstellung über 19.00 DM aus der Welt geschafft haben soll, wußte der Zeuge nichts.

Ebenso war ihm nicht bekannt, daß Schäfer ein dem Konzern gehörendes Privathaus in Düsseldorf für 125.000 DM an Frau Schuh verkaufte. Das Haus soll einen viel höheren Wert gehabt haben. Das Gericht will den wirklichen Wert durch einen Sachverständigen feststellen lassen.

Die Vernehmung Grundigs konnte gestern bereits abgeschlossen werden.

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