AfD Nürnberg manipuliert Schlagzeile der Abendzeitung

8.3.2016, 14:28 Uhr
Auf den ersten Blick nicht zu erkennen: Der Titel des Artikels stammt nicht von der Abendzeitung.

© Montage: nordbayern.de Auf den ersten Blick nicht zu erkennen: Der Titel des Artikels stammt nicht von der Abendzeitung.

"Polizei erwischt Linksextreme bei Brandstiftung in Asylbewerberheim" lautet die Überschrift des Artikels, den die AfD Nürnberg am Montagabend auf ihrer Facebook-Seite veröffentlicht hat. Die Überschrift, so hat es zunächst den Anschein, stammt - ebenso wie der zugehörige Artikel - von der Münchner Abendzeitung.

Auf den ersten Blick nicht erkennbar: Den Titel hat die AfD selbst geändert - eine Möglichkeit, die Facebook Seitenbetreibern beim Posten von Artikeln anbietet. Erst beim Klick auf den Artikel sieht man die echte Überschrift.

So auch in diesem Fall. Den Artikel gibt es zwar tatsächlich, die Überschrift lautet jedoch ganz anders: "Jugendliche wollten Flüchtlingsheim in Brand stecken", so titelt die Abendzeitung. Von Linksextremen ist allerdings im kompletten Text an keiner Stelle die Rede, erwähnt wird stattdessen lediglich, dass die drei mutmaßlichen Brandstifter einen bürgerlichen Hintergrund haben und ein Verwandter eines Verdächtigen in der Flüchtlingshilfe arbeite.

Recht schnell konfrontierten Facebook-User die Partei mit dieser Tatsache, doch die AfD blieb bei ihrer Darstellung. Mit einer außergewöhnlichen Begründung: "Das Gegenteil von Rechtsradikal ist entweder freiheitlich-demokratisch rechtsstaatlich, oder eben linksextrem. Da bei Straftätern solch einer Tat wohl freiheitlich-demokratisch rechtsstaatlich wegfällt, bleibt nur Linksextrem übrig..."

Als einige Facebook-Nutzer nachhaken, meldet sich die Partei ein weiteres Mal zu Wort: "Wir finden es sehr bedauerlich, dass Medien meist keine Aufklärungsarbeit betreiben, sondern verschleiern, wie auch in diesem Artikel. Wir sind meist auf Augenzeugen angewiesen oder müssen interpretieren."

Auf sich beruhen lassen wird das die Abendzeitung allerdings nicht: Man habe eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung des Vorgangs beauftragt, so schreibt die Zeitung in einem aktuellen Artikel zum Thema.

18 Kommentare