Gefährliche Waffe im Flugzeug

Airport Nürnberg: Zoll fischt Stockdegen aus Handgepäck

15.9.2021, 12:27 Uhr
Der Zoll am Flughafen findet im Gepäck von Reisenden vor allem aus Drittstaaten immer wieder verbotene Gegenstände: Drogen, Waffen, Tiere, die unter Artenschutz stehen. Spürhunde helfen den Beamten bei der Suche.

© Markus Scholz, dpa Der Zoll am Flughafen findet im Gepäck von Reisenden vor allem aus Drittstaaten immer wieder verbotene Gegenstände: Drogen, Waffen, Tiere, die unter Artenschutz stehen. Spürhunde helfen den Beamten bei der Suche.

In alten Agentenfilmen tauchen sie auf: Waffen, getarnt als Alltagsgegenstände. Der Waffenmeister Q hat das in James-Bond-Streifen buchstäblich auf die Spitze getrieben. Ein Lippenstift mit Messer statt Stift, ein Schießkugelschreiber oder ein Feuerzeug als Flammenwerfer. Als kürzlich Beamte des Hauptzollamtes Nürnberg am Albrecht-Dürer-Flughafen das Handgepäck einer dreiköpfigen Familie aus Nigeria durchsuchten, die über die Türkei nach Deutschland eingereist ist, fischten sie einen Spazierstock aus dem Koffer. Ein Stock mit besonderer Eigenschaft.

Strafverfahren wurde eingeleitet

Zollbeamte fischten aus dem Gepäck einer Familie aus Nigeria einen solchen Stockdegen aus dem Gepäck. In Deutschland ist diese heimtückische Waffe verboten. Der Zoll leitete ein Strafverfahren ein.

Zollbeamte fischten aus dem Gepäck einer Familie aus Nigeria einen solchen Stockdegen aus dem Gepäck. In Deutschland ist diese heimtückische Waffe verboten. Der Zoll leitete ein Strafverfahren ein. © Hauptzollamt Nürnberg

Denn schraubt man den Knauf der Gehhilfe ab, kommt eine 30 Zentimeter lange, spitze Klinge zum Vorschein. Ein verbotener Gegenstand, stellt der Zoll fest. "Weil sie einen harmlosen Alltagsgegenstand vortäuschen, fallen sogenannte Stockdegen unter das Waffengesetz und sind in Deutschland verboten", stellt der Zoll fest. Auf die Frage, woher die heimtückische Waffe stammt, gab die 34-jährige Reisende an, den Stock in Nigeria geschenkt bekommen zu haben.

Die Behörde leitete gegen die Frau ein Strafverfahren wegen "Bannbruch" (Einfuhr verbotener Gegenstände) und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die Beamten stellten den Stockdegen sicher.


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