Alkoholverbot und Geisterspiele: Die aktuellen Corona-Regeln für Nürnberg

20.10.2020, 17:06 Uhr
Nachdem die Stadt über den kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gerutscht ist, gelten in der Noris zahlreiche Einschränkungen. Das betrifft auch Verabredungen mit Freunden und private Feiern. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von privaten Treffen ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie. Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
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Nachdem die Stadt über den kritischen Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gerutscht ist, gelten in der Noris zahlreiche Einschränkungen. Das betrifft auch Verabredungen mit Freunden und private Feiern. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von privaten Treffen ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie. Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. © Uwe Anspach, dpa

Aufgrund der hohen Infektionszahlen werden die bevorstehenden Sportveranstaltungen im Nürnberger Max-Morlock-Stadion und in der Arena auf Anordnung der Stadt Nürnberg ohne Zuschauer stattfinden. Davon betroffen ist zunächst der 1. FC Nürnberg: Das Freitagsspiel (23. Oktober) gegen den Karlsruher SC wird als erstes Geisterspiel der laufenden Saison ohne Fans stattfinden.
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Keine Zuschauer im Stadion

Aufgrund der hohen Infektionszahlen werden die bevorstehenden Sportveranstaltungen im Nürnberger Max-Morlock-Stadion und in der Arena auf Anordnung der Stadt Nürnberg ohne Zuschauer stattfinden. Davon betroffen ist zunächst der 1. FC Nürnberg: Das Freitagsspiel (23. Oktober) gegen den Karlsruher SC wird als erstes Geisterspiel der laufenden Saison ohne Fans stattfinden. © Oliver Acker

Der Konsum von Alkohol ist auf den von der Stadt Nürnberg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Dazu gehören unter anderem die Fußgängerzone und die Plätze zwischen Hauptbahnhof, Hauptmarkt und Weißem Turm sowie die Insel Schütt. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten.
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Alkoholkauf und -verzehr

Der Konsum von Alkohol ist auf den von der Stadt Nürnberg festgelegten stark frequentierten öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Dazu gehören unter anderem die Fußgängerzone und die Plätze zwischen Hauptbahnhof, Hauptmarkt und Weißem Turm sowie die Insel Schütt. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr verboten. © dpa

Restaurants und Bars dürfen nur bis 22 Uhr Speisen und Getränke verkaufen. Dann ist Schluss, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt eine Sperrstunde.
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Sperrstunde ab 22 Uhr

Restaurants und Bars dürfen nur bis 22 Uhr Speisen und Getränke verkaufen. Dann ist Schluss, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gilt eine Sperrstunde. © Stefan Hippel

In Schulen besteht im Unterricht am Platz nun in allen Jahrgangsstufen Maskenpflicht  – also sowohl in Grundschulen als auch in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5.
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Maskenpflicht in Schulen

In Schulen besteht im Unterricht am Platz nun in allen Jahrgangsstufen Maskenpflicht  – also sowohl in Grundschulen als auch in weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5. © Christian Charisius, dpa

Die Consumenta findet 2020 nicht statt. Die Stadt hat die Genehmigung fünf Tage vor Beginn der Messe zurückgezogen. Die abendliche Gala-Show der Schwestermesse "Faszination Pferd", die jedes Jahr im Rahmen der Consumenta stattfindet, war schon Monate zuvor abgesagt worden.
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Consumenta abgesagt

Die Consumenta findet 2020 nicht statt. Die Stadt hat die Genehmigung fünf Tage vor Beginn der Messe zurückgezogen. Die abendliche Gala-Show der Schwestermesse "Faszination Pferd", die jedes Jahr im Rahmen der Consumenta stattfindet, war schon Monate zuvor abgesagt worden. © Harald Munzinger

Es besteht Maskenpflicht auf von der Stadt Nürnberg festgelegten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Dazu gehören vor allem die Fußgängerzone und zahlreiche Plätze innerhalb der Altstadt. Unter die Regelung fallen auch Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie Freizeiteinrichtungen wie (Indoor-)Spielplätze oder Bowling-Bahnen, Ausstellungen, Museen, der Tiergarten und sonstige öffentlich zugängliche Gebäude. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss am Platz auch in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie bei sportlichen Veranstaltungen getragen werden.
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Maskenpflicht in der Fußgängerzone

Es besteht Maskenpflicht auf von der Stadt Nürnberg festgelegten, stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Dazu gehören vor allem die Fußgängerzone und zahlreiche Plätze innerhalb der Altstadt. Unter die Regelung fallen auch Fahrstühle von öffentlichen Gebäuden sowie Freizeiteinrichtungen wie (Indoor-)Spielplätze oder Bowling-Bahnen, Ausstellungen, Museen, der Tiergarten und sonstige öffentlich zugängliche Gebäude. Eine Mund-Nasen-Bedeckung muss am Platz auch in Hochschulen, bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern und Kinos sowie bei sportlichen Veranstaltungen getragen werden. © Roland Fengler

Die Kitas bleiben vorerst geöffnet, der aktuelle Inzidenzwert macht noch keine Schließung nötig. Kinder werden weiter in festen Gruppen betreut, das Personal muss dabei eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Maßgeblich für Schließungen wäre nicht die Corona-Ampel, sondern der sogenannte Rahmenhygieneplan des Sozialministeriums.
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Maskenpflicht für Kita-Personal

Die Kitas bleiben vorerst geöffnet, der aktuelle Inzidenzwert macht noch keine Schließung nötig. Kinder werden weiter in festen Gruppen betreut, das Personal muss dabei eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Maßgeblich für Schließungen wäre nicht die Corona-Ampel, sondern der sogenannte Rahmenhygieneplan des Sozialministeriums. © dpa

Auch am Arbeitsplatz sollen Kollegen sich gegenseitig schützen. Auf Gängen und in Kantinen und Fahrstühlen besteht Maskenpflicht; falls am Arbeitsplatz selbst der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, müssen Arbeitnehmer auch hier eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
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Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Auch am Arbeitsplatz sollen Kollegen sich gegenseitig schützen. Auf Gängen und in Kantinen und Fahrstühlen besteht Maskenpflicht; falls am Arbeitsplatz selbst der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, müssen Arbeitnehmer auch hier eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. © Fabian Strauch/dpa

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