Bamf: Personalrat klagt gegen "rechtswidrige Einstellungen"

18.2.2016, 18:48 Uhr
Bamf: Personalrat klagt gegen

© Oliver Acker/ www.digitale-luftbilder.de

Das geht aus einem internen Schreiben des Personalrats an die Mitarbeiter des Asylamts hervor, das den Nürnberger Nachrichten vorliegt. Darin werden "rechtswidrige Einstellungen" im Bamf kritisiert; diese werde man nicht hinnehmen. Man werde "beim zuständigen Verwaltungsgericht ein Beschlussverfahren beantragen, mit dem Ziel, das Bundesamt zu rechtskonformen Einstellungsverfahren zu verpflichten", heißt es.

Konkret wird moniert, dass weder Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Schwerbehindertenvertretung bei Einstellungen "in dreistelliger Höhe" mit einbezogen wurden. Außerdem würden Bewerber in einem "für uns nicht nachvollziehbaren Auswahlverfahren" eingestellt - bislang mussten sie sich einem genau festgeschriebenen Prozess unterziehen. Diese Ungleichbehandlung verstoße den im Grundgesetz fixierten gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern für alle Bürger. Auch Dienstvereinbarungen, das Gleichstellungsgesetz und das Personalvertretungsgesetz würden verletzt.

Dem Bundesamt liege kein "avisiertes Klageverfahren der Personalvertretung" vor, erklärt Mehmet Ata, Sprecher des Bamf. Es verweist auf die großen Herausforderungen, die das Amt zu bewältigen habe. Man setze darauf, mit der  Mitarbeitervertretung zusammenzuarbeiten und den "Personalaufwuchs zeitnah zu ermöglichen". Der Personalrat kritisiert hingegen, man habe schon Vorschläge zur Beschleunigung der Verfahren vorgetragen, "leider blieben diese bisher unbeachtet".

Großer Zeitdruck

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht bei der Personalgewinnung unter erheblichem Zeitdruck: 4000 neue Stellen sollen bis Mitte des Jahres besetzt sein. Das Bamf setzt aber nicht nur auf mehr Personal, um den Berg an unbearbeiteten Asylanträgen abzubauen: Die Entscheider sollen auch schneller arbeiten, dazu macht das Bamf ihnen strikte Vorgaben, das geht aus einer "Verfahrensinformation" hervor, die dieser Zeitung vorliegt: Ziel sei es "je Entscheider durchschnittlich wöchentlich 20 Anhörungen inklusive Anhörungsprotokoll sowie sofortiger Herstellung der Entscheidungsreife durchzuführen". Dies sei durch "Mehrarbeit" zu erreichen, auch an Samstagen, konkret wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 50 Arbeitsstunden ("40 regulär plus zehn Überstunden") beziffert.

Die Entscheider müssen Rechenschaft darüber ablegen, ob sie die "zentral vorgegebenen Erwartungswerte" erreichen: Dazu werde ein wöchentliches Monitoring eingeführt. Mit diesen Maßnahmen sollen auch alle vorliegenden Asylanträge von Menschen aus Tunesien, Marokko und Algerien bis zum 10. März abgearbeitet werden - bis Ende Januar gab es davon gut 6800.
Diese Vorgaben stellten die "Anforderungen eines geordneten asylrechtlichen Individualprüfungsverfahrens nachhaltig in Frage", kritisiert der Gesamtpersonalrat in einem internen Schreiben. Zudem sei die Belastungsgrenze der Mitarbeiter längst erreicht.

Das Bundesamt will die gemachten Vorgaben nicht so eng sehen: Je nachdem wie komplex die einzelnen Fallgestaltungen seien "kann es selbstverständlich zu Abweichungen von diesem Richtwert kommen", hieß es auf Anfrage der Nürnberger Nachrichten. Ein rechtssicheres Verfahren sei sichergestellt.

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