Blauzungenkrankheit: Mittelfranken zum Sperrgebiet erklärt

22.2.2019, 20:51 Uhr
Eine Veterinärin impft beim Auftakt einer Impfaktion ein Rind gegen die Blauzungenkrankheit.

© dpa/Marijan Murat Eine Veterinärin impft beim Auftakt einer Impfaktion ein Rind gegen die Blauzungenkrankheit.

Der Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg betrifft indirekt auch immer mehr landwirtschaftliche Betriebe in Bayern. Wie das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitagnachmittag in Erlangen mitteilte, wurde im Rems-Murr-Kreis im östlichen Baden-Württemberg ein weiterer Ausbruch der Seuche in einem Rinderbestand bestätigt. Um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, wurden am Freitag alle Landkreise in Mittelfranken zum Sperrgebiet erklärt. Rund um den betroffenen Betrieb in Baden-Württemberg wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine sogenannte Restriktionszone im Radius von 150 Kilometern eingerichtet.

Da zuvor die Krankheit auch schon im Landkreis Calw festgestellt wurde, sind nun mit Ausnahme von Niederbayern Gebiete in allen bayerischen Regierungsbezirken von den Einschränkungen betroffen. Die genaue Abgrenzung der betroffenen Zonen hätten die Kreisverwaltungsbehörden bestimmt, teilte das LGL mit.

Zunächst wurden am Donnerstag in Mittelfranken die Sperrgebiete für den gesamten Landkreis Neustadt an der Aisch/Bad Windsheim und den Landkreis Roth festgelegt. Am Nachmittag zog dann auch die Stadt Nürnberg nach und hat das gesamte Stadtgebiet ebenfalls zum Sperrgebiet erklärt. 

"Wir wollen den bestmöglichen Schutz für die Tiere"

Die Einschränkungen in den betroffenen Gebieten betreffen den Handel mit Tieren. Dafür gelten EU-Regelungen. So ist der Transport von Rindern in EU-Mitgliedstaaten und Gebiete, die offiziell als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt sind, bei bestehendem Impfschutz gegen die Krankheit möglich. Das LGL weist darauf hin, dass ein vorbeugender Schutz über eine freiwillige Impfung der Tiere möglich ist. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) sagte: "Wir wollen den bestmöglichen Schutz für die Tiere. Wir stehen in intensivem Kontakt mit allen Beteiligten und beobachten die Situation genau", hieß es in einer Mitteilung. "Gleichzeitig setzen wir auf die Vernunft der Tierhalter, ihre Bestände mit den vorgesehenen Maßnahmen bestmöglich zu schützen."

Durch Stechmücken übertragen

Die Blauzungenkrankheit wird von Stechmücken übertragen. Sie hat ihren Namen von einem häufig auftretenden Symptom - einer bläulichen Färbung der Zunge bei infizierten Tieren. 

Die Sterblichkeitsrate ist je nach betroffenem Tier unterschiedlich hoch. Menschen können sich mit der Krankheit allerdings nicht infizieren. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung, da die Erreger nicht über Fleisch, Milch oder Wolle übertragen werden können. Landwirtschaftliche Betriebe können ihre Tiere mit Impfungen vor dem Ausbruch der Krankheit schützen.


Informationen zu den tierseuchenrechtlichen Beschränkungen erhalten Sie auf der Internetseite des Ansbacher Landratsamts oder beim Veterinäramt unter der Telefonnummer 09161/92-3503.

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