"Gegen Krieg in Israel und Palästina"

Brisante Kundgebung in Nürnberg: Nun zog die Anmelderin ihren Antrag zurück

Franziska Holzschuh

Leitung Lokalredaktion Nürnberg

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13.10.2023, 11:15 Uhr
In Berlin wurden Pro-Palästina-Demos von der Polizei aufgelöst, andere konnten verboten werden. 

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur, IMAGO/dts Nachrichtenagentur In Berlin wurden Pro-Palästina-Demos von der Polizei aufgelöst, andere konnten verboten werden. 

Es war eine brisante Demonstration, die eine Frau bei der Stadt Nürnberg angemeldet hatte: Unter dem Titel „Gemeinsam gegen den Krieg in Israel und Palästina“ sollte die Kundgebung am Sonntag Nachmittag in Nürnberg stattfinden. Die Anmelderin rechnete mit mehr als 100 Teilnehmern.

Hohe Zahl an Sicherheitskräften

Bei der Stadt Nürnberg wurde man sofort hellhörig - solche Demonstrationen werden immer wieder dazu missbraucht, Kennzeichen der verbotenen Organisation Hamas zu zeigen. Entsprechend sind bei derartigen Veranstaltungen eine hohe Zahl an Sicherheitskräften vor Ort, es werden diverse Auflagen gestellt: So ist es verboten, Kennzeichen von Organisationen zu zeigen, die auf der EU-Terrorliste stehen - wie die Fahne der radikalislamischen Palästinenserorganisation Hamas. Zudem ist es untersagt, Staatsflaggen zu verunglimpfen.

In Gesprächen habe man der Anmelderin klargemacht, dass die Kundgebung eskalieren könne - das sei ihr womöglich zuerst nicht bewusst gewesen, sagt Andreas Franke, Sprecher der Stadt. Die Nürnbergerin sei „politisch unverdächtig“. Am Freitagvormittag zog sie ihren Antrag zurück.

Ein Verbot dieser Demo wäre schwer möglich gewesen, sagt Franke. In Bayern kann eine Versammlung nur verboten werden, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährdet wird. Bei pro-palästinensischen Protesten fallen immer wieder antisemitische Parolen, israelische Flaggen werden verunglimpft. Die Versammlungsfreiheit ist in der Demokratie ein hohes Gut, aber es gibt strafrechtliche Grenzen. Einzelne Solidaritätsbekundungen während der Demonstrationen für die von der EU als Terrororganisation eingestuften Hamas können strafbar sein.

Störung des öffentlichen Friedens

Denn Jubel für Morde der Hamas an Jüdinnen und Juden fällt unter den Straftatbestand „Belohnung und Billigung von Straftaten“, erklärt der Fachanwalt für Strafrecht, Udo Vetter. Das sei dann der Fall, wenn durch die „Belohnung und Billigung von Straftaten“ der öffentliche Frieden gestört wird. Demnach können antisemitische Parolen, die während einer Versammlung lautstark getätigt werden und etwa Morde befürworten, mit Geldbußen oder einer Freiheitsstrafe einhergehen.

Außerdem werden Menschen, die bei Demonstrationen Waffen oder andere Gegenstände bei sich tragen, die andere Menschen verletzen oder Dinge beschädigen können, bestraft. Vetter betont auch, dass das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Versammlungsfreiheit explizit für deutsche Bürgerinnen und Bürger gilt. Das Fehlverhalten ausländischer Menschen bei Protesten könne zu einer Abschiebung führen. Generell gilt bei allen Demonstrationen das Versammlungsgesetz.

Unterdessen hat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) den Bund aufgefordert, Sympathiebekundungen für Terrorgruppen wieder unter Strafe zu stellen. Es sei nicht akzeptabel, dass terroristische Vereinigungen und deren Anhänger auf Straßen ungestraft für ihre Ziele werben könnten. „Hamas ist eine terroristische Organisation, die Israel vernichten will“, sagte Eisenreich. „Wer die Hamas-Angriffe bejubelt, verhöhnt die Opfer der feigen Anschläge auf unerträgliche Weise.“ Bis 2022 war die Werbung für terroristische Vereinigungen laut bayerischen Justizministerium ohne Einschränkungen strafbar. Inzwischen sei die bisherige Tatvariante des Werbens auf das gezielte „Werben um Mitglieder und Unterstützer“ beschränkt.

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