Bußgelder in Nürnberg: Schwänzer lassen Kassen klingeln

28.6.2018, 05:49 Uhr
Neben Alkoholkonsum auf öffentlichen Verkehrsflächen war auch das Schule schwänzen ein häufiger Grund für Bußgeldbescheide im Jahr 2017.

© karwa-Fotolia.com Neben Alkoholkonsum auf öffentlichen Verkehrsflächen war auch das Schule schwänzen ein häufiger Grund für Bußgeldbescheide im Jahr 2017.

Insgesamt 5779 Anzeigen von der Polizei oder den Dienststellen der Stadt sind im vergangenen Jahr bei der Zentralen Bußgeldstelle eingegangen. Die Themen Schulschwänzer und Trinken in der Öffentlichkeit führen seit Jahren die Liste der Vergehen an. Dorothea Poll, Leiterin der Bußgeldsstelle, berichtet: "Die zwei Themen lösen sich gegenseitig auf Platz eins und Platz zwei ab."

Der (verbotene) Alkoholkonsum auf öffentlichen Verkehrsflächen wie Straßen und Plätzen ist für das Jahr 2017 mit 771 Ordnungswidrigkeiten an der Spitze der Vergehen (2016 waren es noch 645 Vergehen). Zudem wurden in 100 Fällen verbotener Alkoholgenuss in Grünanlagen angezeigt. Wer zum ersten Mal beim Trinken auf öffentlichen Flächen erwischt wird, der muss mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro rechnen — Wiederholungstäter müssen tiefer in die Tasche greifen. Allein: Die Personen, um die es hier geht, sind meist "wenig zahlungskräftig", wie es Dorothea Poll zurückhaltend ausdrückt. "Bußgeldbescheide an Menschen ohne festen Wohnsitz sind oft schwer einzutreiben."

Geldbußen für Schulschwänzer

In 614 Fällen wurden 2017 junge Schulschwänzer angezeigt (2016 waren es 616 Anzeigen): Aus erzieherischen Maßnahmen achte die Stadt darauf, dass Schulschwänzer ab dem 14. Lebensjahr schnell die Strafe für ihr Verhalten erhalten: "Wir sind hinterher, dass die Geldbuße beglichen wird." Sind die Schulschwänzer jünger als 14 Jahre, werden die Eltern in die Pflicht genommen: In 141 Fällen wurden hier Verstöße von Erziehungsberechtigten angezeigt (2016 waren es 172 Anzeigen).

Auch ein Problemthema: Eltern, die eigenmächtig früher mit den Kindern in die Ferien fahren — oder den Urlaub einfach verlängern. 49 Ordnungswidrigkeiten wurden hier 2017 festgestellt (2016: 71 Fälle). Werden Eltern erwischt, dann kann eine Strafe bis zu 1.000 Euro fällig werden: "Wiederholungstäter", wie Dorothea Poll sagt, müssen mitunter diese hohe Summe zahlen. Man habe hier schon Eltern gehabt, die diesen Betrag "mit einem lachenden Auge" gezahlt hätten.

Immer weniger aggressive Bettler

Eine Ordnungswidrigkeit vorne an der Spitze ist und bleibt nach wie vor das Thema Betteln: Verboten ist das so genannte aggressive Betteln, bei dem im vergangenen Jahr 172 Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden sind. Hier stellt Dorothea Poll allerdings eine erfreuliche Entwicklung fest: Die Zahl der Anzeigen ist im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken, 2016 hatte die Stadt hier noch 277 Vergehen festgestellt. Der Grund dafür: Die Polizei kontrolliere hier stärker als in der Vergangenheit, so die Chefin der Bußgeldstelle. Nürnberg sei deshalb vor allem für organisierte Bettler, etwa aus dem südosteuropäischem Raum, nicht mehr so attraktiv.

8 Kommentare