Clubfan verklagt Staat: Polizei soll kein Reizgas mehr einsetzen

2.7.2014, 21:33 Uhr
August 2013: Die Polizei verschafft sich mit Schlagstöcken und Pfefferspray Zugang zum Schalke-Fanblock. Ein Clubfan klagt nun gegen das Recht von Polizisten, Reizgas einsetzen zu dürfen.

© dpa August 2013: Die Polizei verschafft sich mit Schlagstöcken und Pfefferspray Zugang zum Schalke-Fanblock. Ein Clubfan klagt nun gegen das Recht von Polizisten, Reizgas einsetzen zu dürfen.

2012 wurde der Vorstand einer Nürnberger Fan-Organisation nach einem Club-Spiel selbst Opfer einer rechtswidrigen Pfefferspray-Attacke der Polizei. Er litt anschließend an Schmerzen, Atemnot und Augenreizungen. Die beteiligten Beamten wurden mittlerweile vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu Bewährungsstrafen von acht und zwölf Monaten verurteilt.

Der Kläger, der von Rechtsanwalt Ralf Peisl vertreten wird, fordert nun, dass Pfefferspray und andere Kampfstoffe nicht mehr von Polizeibeamten des Freistaates Bayern und der Bundespolizei eingesetzt werden. Es ginge nicht an, dass der Einsatz solcher Stoffe in internationalen Konflikten verboten sei, die eigenen Bürger aber damit besprüht werden dürfen.

Er beruft sich bei seiner Klage auf die internationale Biowaffenkonvention von 1972, die auch von Deutschland unterschrieben wurde.

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