Coronavirus: Stadt Nürnberg untersagt Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern

15.3.2020, 08:57 Uhr

Die Allgemeinverfügung tritt am Samstag, 14. März 2020, in Kraft und gilt bis einschließlich 19. April. Wie es im Amtsblatt heißt, werden alle Veranstaltungen ab 100 Teilnehmern im Stadtgebiet verboten. Events im Freien können auf Antrag nach einer Einzelfallprüfung zugelassen werden, wenn es keine enge Interaktion zwischen den Besuchern gibt, wie dies bei Tanzveranstaltungen beispielsweise der Fall ist.

Erst am Mittwoch hatte die Kommune die Grenze auf 500 Teilnehmer gesetzt. Jetzt korrigierten die Verantwortlichen die Zahl nochmal nach unten.



Von dem Verbot ab 100 Teilnehmern sind unter anderem Clubs oder Diskotheken genauso wie Privatveranstaltungen (Hochzeiten, Beerdigungen, etc.) betroffen. "100 Personen, heißt 100 Personen", stellt Dr. Siegfried Zelnhefer vom Presse- und Informationsamt der Stadt Nürnberg auf nordbayern.de-Nachfrage klar und erklärt: "Wir folgen damit der Empfehlung der bayerischen Staatsregierung." Zu den 100 Teilnehmern zählen Zelnhefer zufolge auch Mitarbeiter, die bei den Events beispielsweise bedienen.


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Das Staatstheater Nürnberg, die Meistersingerhalle und die Tafelhalle bleiben bis einschließlich 19. April geschlossen. Zahlreiche weitere Einrichtungen haben ihre Veranstaltungen bereits abgesagt oder verschoben.



Das Nürnberger Frühlingsfest entfällt ebenso. Die Stadt wird zudem das Gespräch mit den großen Kinobetreibern suchen. Der Tiergarten Nürnberg und die städtischen Bäder bleiben vorerst geöffnet.

Hier können Sie die Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg nachlesen.


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