Daten herausgegeben: AfD-Post sorgt für Aufregung bei Eltern in Nürnberg

12.2.2020, 06:00 Uhr

Keineswegs. Denn "das machen alle Parteien", sagt Olaf Kuch, der Chef des Einwohneramtes in Nürnberg. Und: Die Parteien dürfen dies in den sechs Monaten vor einer anstehenden Wahl. So steht es im Bundeswahlgesetz. Paragraf 50 des Bundesmeldegesetzes verpflichtet die Kommunen dazu, die Daten auf Anfrage von "Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen" herauszugeben.

Allerdings nach klar definierten Rahmenbedingungen. Eine flächendeckende Abfrage etwa ist unzulässig. Vielmehr muss eine Partei eine oder mehrere Gruppen definieren, zu denen sie Adressdaten haben möchte. Das können beispielsweise alle Menschen sein, die seit dem letzten Urnengang, zu dem die Bürger der betreffenden Kommune aufgerufen waren, 60 oder 65 Jahre alt geworden sind, sagt Kuch. Das könnten alle Frauen zwischen 20 und 30 Jahren sein. Oder, wie in diesem Fall, alle Erstwähler der bevorstehenden Kommunalwahl.

Zum Zweiten gilt: Die Datensätze dürfen nur für diese bevorstehende Wahl und auch nur für diesen Zweck genutzt werden. Spätestens einen Monat nach der betreffenden Wahl oder Abstimmung müssen sie gelöscht bzw. vernichtet werden. Verstöße gegen diese Regeln können nach dem Wahlgesetz bzw. der Datenschutzgrundverordnung mit ordentlichen Bußgeldbeträgen geahndet werden. Geburtsdaten dürfen die Parteien nicht erhalten.

Die Stadt erhält für diese Dienstleistung vom Antragsteller Geld – nämlich genau 7,5 Cent pro Datensatz. Dazu kommen noch mal 280 Euro für die Datenabfrage. So regelt es das gesetzlich festgelegte Kostenverzeichnis. Die AfD musste deshalb für 3160 Datensätze der Geburtstage 27. Mai 2001 bis 15. März 2002 genau 517 Euro berappen, so Kuch. Ob damit der Verwaltungsaufwand des Einwohnermeldeamtes überhaupt gedeckt wurde, ist fraglich.

Der Datenweitergabe durch das Einwohneramt kann man jederzeit widersprechen. Wer sich neu bei der Stadt Nürnberg anmeldet, wird von dieser Dienststelle darüber informiert, sagt Amtsleiter Kuch. Alle anderen Bürger können sich das Formular holen oder hier im Internet widersprechen. Einen umfassenden Musterbrief stellt die Verbraucherzentrale unter der Adresse zur Verfügung.

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