Die Aktenberge bei der Nürnberger Justiz schrumpfen

16.4.2019, 20:43 Uhr
Die Aktenberge bei der Nürnberger Justiz schrumpfen

© Silas Stein/dpa

Wie bereits in den Vorjahren fällt ein leichter Rückgang im Bereich der Vermögensdelikte, mit gut 31 Prozent die stärkste Deliktgruppe, auf: So sank die Zahl der Verfahren wegen Betrug und Untreue von 13.468 im Jahr 2017 auf 12.365 Verfahren im Jahr 2018. Geht es um Diebstahl und Unterschlagung, ohnehin Massendelikte, hält die Statistik für das Jahr 2017 noch 9.760 Verfahren fest, 2018 waren es 9.589.

Die Aktenberge schrumpfen, doch der minimale Rückgang taugt nicht, um von einer Trendwende zu sprechen, betonen Behördenchef Walter Kimmel und Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Behörde. Weniger wird die Arbeit für die 89 Staatsanwälte und Staatsanwältinnen der Strafverfolgungsbehörde nicht, gerade Ermittlungen bei Betrug und Untreue sind kompliziert, auch weil das Internet immer häufiger zum Tatort wird. Das Problem liegt auf der Hand: Die Wirtschaft ist global, Kunden können im englischen Onlineshop italienische Designer-Schuhe bestellen, die vermutlich in China produziert wurden.

Auf Rechtshilfe angewiesen

Und wenn ein Käufer in Mittelfranken oder der Oberpfalz Ware bestellt und bezahlt, jedoch keine Lieferung erhält, muss aufwendig ermittelt werden; häufig sind die Ermittler auf Rechtshilfe ausländischer Behörden angewiesen. Mit Slowenien, Polen oder Tschechien klappt die Zusammenarbeit sehr gut, schildern die Staatsanwälte, dagegen sei aus England auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe kaum Unterstützung in Strafsachen zu erhalten.

Dazu kommt: Denkt die Staatsanwaltschaft über internationale Rechtshilfe in Strafsachen nach, gilt es, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Oberstaatsanwältin Anita Traud, Vizechefin der Behörde, verdeutlicht dies mit einem Beispiel: Liegen ihr die Ermittlungsakten in vier dicken Ordnern vor, müsste sie den Inhalt im Fall eines internationalen Rechtshilfeersuchens zunächst übersetzen lassen. Die Frage sei daher, wie erfolgversprechend die Ermittlungen seien und wie hoch der Schaden.

Zahl sexueller Übergriffe steigt weiter

Die gute Nachricht der Bilanz der Staatsanwaltschaft: Auffällig im Bereich der Wirtschaftskriminalität ist der Anstieg von Steuerstrafverfahren von 97 (im Jahr 2017) auf 160 Verfahren im Jahr 2018, dies passt zur "Sonderkommission Schwerer Steuerbetrug", bereits im Jahr 2013 von Markus Söder vorgestellt, damals war er noch CSU-Finanzminister.

Auffällig auch: Die Zahl der sexuellen Übergriffe steigt weiter. Bereits im Jahr 2017 wurden 268 Verfahren verzeichnet, 2018 sind es 377 – der Grund liegt vor allem in den neuen Paragrafen 177 und 184i Strafgesetzbuch, im November 2016 in Kraft getreten, die festhalten, dass ein Griff an den Hintern kein Kompliment ist und ein Nein kein Vielleicht. Wer andere in "sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt", so heißt es im Paragrafen 184i, macht sich der "sexuellen Belästigung" schuldig und muss mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe rechnen.

Viele Verstöße im Straßenverkehr

Kommt es zu einem Übergriff aus einer Gruppe (wie in der Kölner Silvesternacht) heraus, dann können es bis zu drei Jahre Haft sein. Vorher erfüllten derartige Übergriffe nur den Tatbestand der Beleidigung. Zum Vergleich: Als Beleidigung gilt auch, wenn ein Verkehrsteilnehmer einem anderen Autofahrer den Vogel zeigt. Diese Gesetzeslücke wurde bereits seit Jahren kritisiert – dann folgte die Silvesternacht 2015 und wirkte wie ein Turbo.

Gut 20 Prozent der neu eingegangenen Verfahren betreffen Verkehrsstraftaten: Die Zahl schwerer Verkehrsverstöße mit teils tragischen Folgen — wie fahrlässige Tötung — sank im Jahr 2018 auf 426. Zum Vergleich: 2017 waren es 465, im Jahr 2016 noch 507. Bei den übrigen, kleineren Verkehrsstraftaten ist ein leichter Anstieg von 13.299, Jahr 2017, auf 13.550 zu verzeichnen.

Mehr Arbeit für die Mordkommission

Im Bereich der Kapitalverbrechen, also der Straftaten gegen das Leben, stieg die Zahl der Verfahren zuletzt deutlich an (Jahr 2015: 53, Jahr 2016: 77). Im Jahr 2017 gingen die Eingangszahlen auf 72 zurück, 2018 stiegen die Zahlen der Anklageerhebungen zum Schwurgericht, dort wird nur Mord und Totschlag verhandelt, jedoch auf 84.

Zu erklären ist dies mit einer Studie aus dem Jahr 2013, zu der unter anderem die Rechtsmedizin Erlangen beitrug, so Behördenchef Walter Kimmel: Belegt wurde, dass ein Fußtritt gegen den Kopf ein Anschlag auf das Leben ist, daher landen solche Delikte ausnahmslos bei der Nürnberger Mordkommission. Polizei und Justiz hängen das Thema hoch, und die Kripo betreibt einen höheren Ermittlungsaufwand als vorher die Schutzpolizei in den einzelnen Inspektionen. Die Folge ist, dass diese Fälle als (versuchte) Tötungsdelikte angeklagt werden – was freilich das Urteil nicht vorwegnimmt. Was als versuchter Totschlag angeklagt wird, kann rein rechtlich zum Körperverletzungsdelikt schrumpfen.

Entgegen dem allgemeinen Trend werden die Betäubungsmittel-Verfahren nicht weniger: So kletterte bei den Erwachsenen die Zahl gewichtiger Drogenverstöße (härtere Drogen, größere Menge) im Jahr 2018 auf 541, 2017 waren es noch 531, im Jahr 2016 noch 501. Hatte es die Behörde bei kleineren Verstößen im Jahr 2017 noch mit 6806 Fällen zu tun, waren es 2018 mit 6733 etwas weniger.

Ein Monat für Ermittlungen

Egal, ob es um Jugendkriminalität, zivile Streitigkeiten um Bausachen, Arzthaftungsfragen oder auch Verfahren am Sozialgericht geht – die Länge von Verfahren ist die Kennzahl für die Leistung der Juristen, dies gilt für Richter wie Staatsanwälte. Und so rechnet Behördenchef Kimmel in der Jahresbilanz auch vor, dass die Staatsanwaltschaft bei erwachsenen Beschuldigten im Durchschnitt einen Monat für ein Ermittlungsverfahren benötigte, bei Jugendlichen waren es drei Wochen.


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