Diese Bußgelder zahlen Nürnberger am häufigsten

5.7.2019, 06:00 Uhr
Wer sein Kind schwänzen lässt, um früher in den Urlaub zu kommen, der muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

© Sebastian Kahnert/dpa Wer sein Kind schwänzen lässt, um früher in den Urlaub zu kommen, der muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

Ein Bußgeld scheint nicht alle Eltern zu berühren, wie ein Blick in den Jahresbericht der städtischen Bußgeldstelle für 2018 offenbart. Demnach ließen im vergangenen Jahr 89 Eltern eigenmächtig den Unterricht ausfallen, um die Ferien zu verlängern - das waren 40 mehr als noch 2017.

Auch das Lagern und Nächtigen im öffentlichen Raum hat auffällig stark zugenommen. Hier stieg die Zahl der Anzeigen von 119 auf immerhin 300. Ebenfalls ein Problem sind nach wie vor aggressive Bettler in der Innenstadt: Die erfassten Fälle stiegen von 172 auf 241 im vergangenen Jahr.

Im Jahr 2018 gingen insgesamt 5920 Anzeigen ein - sie betrafen über 55 Rechtsgebiete und 170 verschiedene Tatbestände. Wobei sich Männer (3029) durch ihr Verhalten deutlich häufiger eine Anzeige einhandelten als Frauen (1284). Das brachte der Stadt knapp 800.000 Euro an Bußgeldern ein, die in den Gesamthaushalt zurückfließen.

Am häufigsten wurde der Tatbestand "Alkohol auf öffentlicher Verkehrsfläche" erfüllt. Hier stieg die Zahl der Anzeigen von 771 auf 777. Was die Grünanlagen angeht, so erklärt sich das Rechtsamt diesen Rückgang von fünf Prozent mit den veränderten Zugangssituation von der Königstorpassage zur Grünanlage Frauentorgraben. Auf Platz zwei der am häufigsten angezeigten Verstöße, waren Schüler, die beim Schwänzen erwischt wurden. Hier sank die Zahl jedoch von 614 auf 509. Auf Platz drei folgen Menschen, die ohne gültige Ausweispapiere unterwegs waren (2017: 498; 2018: 566).

Verstärkte Kontrollen führen zu mehr Anzeigen

Deutlich zugenommen haben hingegen die Anzeigen im Bereich Gastronomie und Spielhallen. Doch dies ist eben auch eine Folge der verstärkten Kontrollen um immerhin 20 Prozent in diesem Bereich, wie es in dem Bericht heißt.

Insgesamt wurden 4328 Bußgeldbescheide erlassen - wobei nur gegen rund jeden 12. Bescheid auch Einspruch eingelegt wurde. Nur gut die Hälfte aller Einsprüche konnte ohne Einschalten der Staatsanwaltschaft beziehungsweise des Gerichts erledigt werden.

Grundsätzlich gilt: Reagiert jemand nicht auf einen Bescheid und nimmt auch das Angebot der Behörde nicht an, seine Zahlungsunfähigkeit offenzulegen, muss er mit einer Erzwingungshaft rechnen. Jugendliche können zudem auch zu Sozialstunden verurteilt werden. Wer sich hier jedoch weigert, dem kann ein Jugendarrest blühen. Im vergangenen Jahr entschieden sich aber lediglich 23 junge Leute für den Weg in den Arrest. 2017 waren es noch 68 gewesen.

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