Explosive Fracht: Zoll stellt 100 Kilo Böller sicher

2.3.2021, 17:06 Uhr

Dass der Nürnberger Zoll in den Wochen vor dem Jahreswechsel häufiger Pyrotechnik findet, ist nichts Neues. Doch nun zog die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Nürnberg auch weit nach dem Jahreswechsel insgesamt 100 Kilogramm teilweise zulassungs- und erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper aus dem Verkehr. Die Ware aus Osteuropa war in mehrere Paketsendungen verpackt und für verschiedene Empfänger in Deutschland bestimmt.

"Feuerwerkskörper sind als Gefahrgut vom normalen Postversand ausgeschlossen und hätten so gar nicht versendet werden dürfen", sagt Simone Tatay aus der Pressestelle des Hauptzollamts Nürnberg. "Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch noch Gefahr für Leib und Leben bestehen", so die Sprecherin.

Die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen gibt es in diesem Fall nicht.


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