Fall 21: Trotz Herzleiden beinahe im Notquartier

4.12.2018, 08:57 Uhr
Fall 21: Trotz Herzleiden beinahe im Notquartier

© Falko Siewert/dpa

Heute Vormittag wäre es beinahe passiert: Bei Gustav D. (Name geändert) sollten die Möbelpacker anrücken. Und die Gerichtsvollzieherin. Denn der 62-Jährige muss seine Wohnung in Gostenhof endgültig räumen. Dabei ist er schwer herzkrank – und seine Betreuerin fürchtet sogar, dass die mit einer Zwangsräumung verbundene Aufregung seinen Zustand dramatisch verschärft hätte.

Doch selbst von einem ärztlichen Gutachten ließ sich das zuständige Amtsgericht zunächst nicht dazu bewegen, dem Mann noch einmal eine Schonfrist einzuräumen. Denn tatsächlich geht es bloß noch um sechs Wochen: Ab Mitte Januar kann Gustav D. in eine neue Wohnung ziehen, die seine Betreuerin mit viel Glück finden konnte, denn er selbst ist zu einer anstrengenden Suche nicht mehr in der Lage.

In buchstäblich letzter Minute ließ sich das Gericht gestern noch umstimmen. In einem ungewöhnlichen Kraftakt war es der Betreuerin gelungen, den neuen Mietvertrag samt allen nötigen Unterschriften zu besorgen und vorzulegen. Damit bleibt dem früheren Kraftfahrer die drohende vorübergehende Unterbringung in einer Obdachlosenpension doch noch erspart.

Aber wie konnte es überhaupt so weit kommen? Schon seit längerem war der Mieter mit der Hauseigentümerin im Clinch gelegen. Der Grund: der miserable, unzumutbare Zustand der Wohnung. Über Monate hinweg bekam er Wasser nur über einen Gartenschlauch, im Badezimmer gab es kein Waschbecken, in der Küche fehlte ein Starkstromanschluss für den Herd. Zu allem Überfluss hatten sich Mäuse eingenistet.

Als alles Bitten und Drängen nichts half, kürzte der Nürnberger die monatlichen Mietzahlungen. Der Streit ging vor Gericht und endete mit einem Vergleich, in dem sich der Mieter bereiterklärte, im Herbst auszuziehen. Da war er noch leidlich gesund. Doch dann, vor etwa einem halben Jahr, erlitt er einen Hirnschlag. Er lag einen halben Tag lang reg- und hilflos in seiner Wohnung; dann schaffte er es zwar, aufzustehen, nicht aber, etwas anzuziehen. Halbnackt schleppte er sich die Treppe hinunter, irrte durch die Straßen und konnte sich aufgrund der Lähmungserscheinungen nicht mal richtig verständlich machen. In einem benachbarten Lokal sollen sich Gäste sogar noch amüsiert haben, auch Passanten gingen achtlos weiter. Erst in einer weiteren Gaststätte erkannte man die Notlage, eine Polizeistreife brachte den Mann schleunigst ins Klinikum. Seither ist Gustav D. deutlich gehandicapt – und das Gericht stellte ihm eine gesetzliche Betreuerin zur Seite.

Die opferte weit mehr Zeit und Kraft als üblich, um ihrem Klienten unter die Arme zu greifen. Aber bei der städtischen Wohnungsvermittlung hatte auch sie keinen Erfolg, obwohl der Schlaganfallpatient ganz oben auf der Dringlichkeitsliste stand. "Bei einer Verlegung in eine Verfügungspension des Sozialamts hätte er wahrscheinlich gleich noch einen Schlaganfall erlitten", meint sie. Um den anstehenden Umzug zu schultern, will auch die Weihnachtsaktion einen Beitrag leisten und bittet daher um Unterstützung für Gustav D., der auch beispielhaft für weitere Bedürftige steht, die von Wohnungsverlust bedroht oder betroffen sind.

Die "Freude für alle"-Aktionskonten:

Sparkasse Nürnberg: DE63 7605 0101 0001 1011 11
Sparkasse Fürth: DE96 7625 0000 0000 2777 72
Sparkasse Erlangen: DE28 7635 0000 0000 0639 99
Postbank Nürnberg: DE83 7601 0085 0400 0948 54

Mit Überweisungsträgern unterstützen die Sparkassen im Großraum die Aktion. 

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