Feuerlöscher-Werfer vom Frankenderby muss lange in Haft

10.5.2016, 17:23 Uhr
Die Fahrerin dieser U-Bahn wurde glücklicherweise nur leicht verletzt.

© News5 / Grundmann Die Fahrerin dieser U-Bahn wurde glücklicherweise nur leicht verletzt.

Sieben Jahre und neun Monate Gefängnis lautete das Strafmaß des Landgerichts Nürnberg-Fürth Ende August 2015. Die Richter hatten den damals 24-Jährigen unter anderem wegen versuchten Mordes verurteilt, die Vorsitzende Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung von einer "kaum zu übertreffenden Gleichgültigkeit".

Der verurteilte Club-Fan legte Rechtsmittel gegen dieses Urteil ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigte sich mit dem Fall. Nun verwarfen die Richter des 4. Strafsenats die Revision: Es lägen keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten vor, so der BGH.

Handfeste Auseinandersetzungen auf dem Bahnsteig

Hintergrund des Falls ist ein aus dem Ruder gelaufener Fan-Marsch am 11. August 2014. Der verurteilte 24-Jährige traf sich an jenem Tag mit rund 1000 anderen Anhängern des 1. FC Nürnberg zunächst auf dem Hauptmarkt. Mit Bier und Gesängen stimmten sie sich auf das Frankenderby in der 2. Fußball-Bundesliga gegen die SpVgg Greuther Fürth ein. Begleitet von Polizisten bewegte sich der Tross zum Weißen Turm. Dort wartete ein Sonderzug der U-Bahnlinie 1. Bereits auf dem Bahnsteig kam es zu handfesten Auseinandersetzungen zwischen Fans und Ordnungshütern. Die Stimmung war aggressiv und aufgeheizt, berichten damals Zeugen und sie blieb es auch, als die Club-Anhänger in die U-Bahn stiegen. Dort zertrümmerten sie mehrere Fenster des Zuges.

Unter den Randalierern war auch der Verurteilte. Ihm wurde ein Feuerlöscher gereicht. Er entleerte ihn daraufhin in den U-Bahn-Tunnel. Was anschließend geschah, war vergangenes Jahr über elf Verhandlungstage vor dem Landgericht der Knackpunkt des Verfahrens. Auch zum Prozessende gingen die Meinungen über diese entscheidenden Sekunden weit auseinander.
Nach Überzeugung des Staatsanwalts drehte sich der Mann erneut in Fahrtrichtung und warf den Feuerlöscher anschließend absichtlich und mit einer ausholenden Bewegung auf die entgegenkommende U-Bahn.

Angeklagter bestreitet den Vorsatz

Ob die Scheibe dem Aufprall standhalten würde, habe der Club-Fan nicht absehen können. Er und die Fahrerin hätten einen doppelten Schutzengel gehabt: Wäre die U-Bahn etwas schneller oder die Scheibe etwas weniger haltbar gewesen, hätte der vier Kilo schwere Metallzylinder die Scheibe durchschlagen und die Frau schwer, wenn nicht sogar tödlich treffen können.
Die U-Bahn-Fahrerin habe nicht damit rechnen können, dass jemand einen Feuerlöscher in ihre Fahrerkabine wirft. Sie sei arg- und wehrlos gewesen. Deshalb sei der Tatbestand des versuchten Mordes erfüllt. Dafür und für weitere Delikte, etwa einen gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr, beantrage Soldner sieben Jahre Haft.

Der Angeklagte und seine Verteidiger bestritten indes von Anfang an einen Vorsatz: Ihr Mandant habe den entleerten Feuerlöscher auf einen Weg neben den Gleisen werfen wollen. Dass er die entgegenkommende U-Bahn traf, sei nicht beabsichtigt gewesen. Man könne den Mann deshalb nur wegen fahrlässiger Körperverletzung und anderer kleinerer Delikte bestrafen.

Verteidiger fordern Freilassung

Eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren sei ausreichend, meinten seine Verteidiger Iñigo Schmitt-Reinholtz und Jan Böckemühl. Sie forderten die sofortige Freilassung ihres Mandanten. Die beiden Rechtsanwälte hatten vor allem die Aussagen der Zugführerin in Zweifel gezogen. Die junge Frau hatte ausgesagt, dass der Werfer in ihre Richtung blickte und sie ihm direkt ins Gesicht blickte.

Das Landgericht hielt diese wichtige Zeugin jedoch für durchaus glaubwürdig und war überzeugt davon, das der Angeklagte billigend in Kauf nahm, dass die Frau getötet wird. Die Zugführerin habe keine Chance gehabt, auszuweichen, so die Vorsitzende Richterin.