Führerschein abgenommen: Nürnbergerin kämpft um Entschädigung

26.6.2019, 10:46 Uhr
Führerschein abgenommen: Nürnbergerin kämpft um Entschädigung

Knapp zwei Jahre ist es mittlerweile her, dass das Drama seinen Lauf nimmt. Es ist der 11. September 2017, Britta F. will nach Hause fahren. An der Kreuzung Stephanstraße/Dürrenhofstraße berührt sie mit ihrem Ford den Audi einer Fahranfängerin. Britta F. hört ein Klacken, der Außenspiegel an ihrem Auto war umgeklappt. Die 51-Jährige hält in einer Parkbucht an. Der Audi jedoch fährt weiter. "Ich war mir sicher, dass an dem Audi kein Schaden entstanden ist", sagt die 51-Jährige. An ihrem Ford war schließlich auch nichts kaputt.

Am Abend dann klingelt das Telefon. Am anderen Ende der Leitung: die Polizei. Am Audi soll doch ein Schaden entstanden sein. Die Fahrerin hat Kratzer an ihrem Wagen gesehen. Kratzer, deren Behebung mehr als 2500 Euro kosten sollten. Verursacht haben soll sie Britta F. "Ich habe den Beamten nichts gesagt und einen Anwalt genommen", sagt die 51-Jährige. Als Geschäftsfrau weiß sie, dass das die beste Lösung ist.

Polizei steht vor der Türe

Und dennoch: Auch der Anwalt kann nicht verhindern, dass vier Monate später die Polizei bei der 51-Jährigen vor der Tür steht. Die Beamten beschlagnahmen den Führerschein. Für Britta F. ist das eine Katastrophe. Sie ist selbstständig, muss mit dem Auto zu Kundenterminen fahren. Ihr bleibt nichts anderes übrig. Sie engagiert einen Fahrer, lässt sich außerdem von einer Mitarbeiterin kutschieren, deren normale Arbeit in der Zeit liegen bleibt. Bis es aber zu einer Gerichtsverhandlung kommt – die Strafverfolgungsbehörden wollen die 51-Jährige nicht nur aus dem Verkehr ziehen, sondern sie auch noch wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bestrafen und fordern in einem Strafbefehl ein Monatsgehalt Geldstrafe – dauert es vier weitere Monate.

Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht stellte ein Gutachter klar: Die Schäden am Audi kann Britta F. gar nicht verursacht haben. Die 51-Jährige wird freigesprochen. Eine Entschädigung gesteht der Amtsrichter Britta F. aber nicht zu. Er meint: Britta F. hat die Strafverfolgungsmaßnahmen grob fahrlässig selbst verursacht. Hätte sie an Ort und Stelle selbst die Polizei gerufen, wäre es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals zur Beantragung einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis gekommen.

In der Praxis heißt das: Britta F. bekommt ihren Schein zurück und wird nicht bestraft, bleibt aber auf den Kosten für den Chauffeur und ihre Mitarbeiterin sitzen. Das will die 51-Jährige nicht hinnehmen. Sie wendet sich an das Landgericht. Und in der Tat: Die 5. Strafkammer ist der Auffassung, dass Britta F. grundsätzlich entschädigt werden muss. Knapp 9000 Euro – so hat es ihr Steuerberater berechnet – will Britta F. nun zurück. Aber auch ein Jahr nach der Entscheidung der 5. Strafkammer des Landgerichts ist kein Cent bei ihr angekommen. "Ich soll nur immer wieder Unterlagen nachreichen", sagt die 51-Jährige.

Das Gesetz hat seine Tücken

In der Tat: Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) kann durchaus tückisch sein. "In dem Fall fehlen noch Unterlagen", sagt Antje Gabriels-Gorsolke von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, die den Fall prüft. Und der ist gar nicht so unkompliziert. Weil Britta F. selbstständig ist, muss zunächst genau ermittelt werden, welcher Schaden ihr entstanden ist und welche Geschäfte ihr möglicherweise durch die Lappen gegangen sind.

Aber nicht nur das. Bis Geld fließen kann, ist neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht, das dem Grunde nach entscheidet, auch noch die Generalstaatsanwaltschaft beteiligt. Dass Britta F. noch immer auf ihr Geld wartet, findet Gabriels-Gorsolke "bedauerlich", schließlich sei es ihr gutes Recht, entschädigt zu werden. "Aber wir müssen eben genau prüfen und uns an Gesetze halten", sagt sie, "sonst müssten wir uns vorwerfen lassen, dass wir mit Steuergeldern um uns werfen."

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