Fünf Millionen Euro unterschlagen? Nürnberger Rotlicht-König vor Gericht

25.6.2020, 15:45 Uhr
Rotlicht-König Peter F. soll den Fiskus um 5,3 Millionen Euro geprellt haben, lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft – und wenn der Vorwurf zutrifft, erwartet Peter F. eine Freiheitsstrafe.

© Roland Fengler Rotlicht-König Peter F. soll den Fiskus um 5,3 Millionen Euro geprellt haben, lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft – und wenn der Vorwurf zutrifft, erwartet Peter F. eine Freiheitsstrafe.

Die Aufregung im Rotlicht-Viertel war groß: Am 29. Mai 2019 durchsuchten die Polizei, der Zoll und die Steuerfahndung mehrere Bordelle, am Abend wurde Peter F. (67) dem Haftrichter vorgeführt, seither sitzt er in U-Haft. Der Rotlicht-König soll den Fiskus um 5,3 Millionen Euro geprellt haben, lautete die Anklage der Staatsanwaltschaft – und wenn der Vorwurf zutrifft, erwartet Peter F. eine Freiheitsstrafe. Die Beweisaufnahme wird aufwendig, die 3. Strafkammer kalkuliert mit 14 Sitzungstagen, demnach soll am 21. September ein Urteil verkündet werden.

Zum Prozessauftakt im Landgericht Nürnberg-Fürth gibt sich Peter F. betont locker: Er winkt einigen jungen Damen im Zuschauerraum zu, und als er seine Personalien angibt, nennt er sich "Hausverwalter".

Der Mann gilt nicht als Zuhälter. Er vermietet den Frauen in seinen "Laufhäusern" an der Frauentormauer Arbeitszimmer sowie Schaufenster im Erdgeschoss – dort präsentieren sie sich. Der Mietzins ist offenbar bemerkenswert: Die Umsätze müssen sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen, damit es rechnerisch möglich wird, mehr als fünf Millionen Umsatz- und Gewerbesteuer dem Finanzamt vorenthalten zu können.

Peter F. soll zwischen 2012 und 2016 Steuererklärungen nicht oder zu spät abgegeben haben; erhoben wird der Vorwurf, dass er Einnahmen und Umsätze verschwieg und deshalb Steuern und Solidaritätszuschlag zu niedrig angesetzt worden sind. Ebenfalls angeklagt sind zwei Frauen (60 und 65 Jahre), sie gaben als Bürokräfte nach Anweisung des Peter F. angeblich falsche Zahlen an den Steuerberater weiter. Vor Gericht belastet die 60-jährige Frau Peter F. massiv; sie bestätigt, dass sie die Umsätze konsequent nach unten korrigieren sollte. Die Frau kennt F. seit mehr als drei Jahrzehnten, hat mit ihm einen gemeinsamen Sohn und arbeitete früher selbst in einem Nachtclub.


Bordelle müssen schließen: Corona trifft auch Frauentormauer


Das Geschäft des Rotlicht-Königs rechnet sich nicht nur durch die Mieteinnahmen. In den "Laufhäusern" wird Eintritt fällig, die Freier können Gutscheine erwerben, auch sind in den Etablissements Automaten für Getränke, Zigaretten und Glücksspiele aufgestellt. Peter F. gerät immer wieder ins Visier der Ermittler: Steuerhinterziehung brachte ihn bereits früher hinter Gitter und manchmal macht er sich bei der Konkurrenz und der Justiz gleichzeitig unbeliebt: Vor zehn Jahren warb er im Rotlichtviertel für "Hasen", die er an Ostern verlosen wollte. Schläger der Konkurrenten misshandelten ihn, wegen unerlaubter Werbung verdonnerte ihn das Amtsgericht damals zu einer Geldstrafe von 5000 Euro.

Als im aktuellen Strafverfahren die Anklage verlesen ist, ziehen sich die Richter, die Staatsanwältin und die Verteidiger zu einem Rechtsgespräch zurück. Ausgelotet wurde, ob eine Verständigung möglich ist. Die Verteidiger wollten erreichen, dass Peter F. im Falle eines Geständnisses zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wird. Das lehnte die Staatsanwältin ab. Der Prozess wird fortgesetzt.


Hier geht es zu allen aktuellen Polizeimeldungen.