Ende März

Gefährliche Gegenstände verboten – Polizei erlässt Verfügung für den Nürnberger Hauptbahnhof

Jan Heimhold

nordbayern-Redaktion

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19.3.2024, 09:05 Uhr

Der Nürnberger Hauptbahnhof gilt bei den Behörden auch 2024 als Kriminalitätshotspot. Deshalb hat die Bundespolizei eine temporäre Verfügung für den Knotenpunkt ausgesprochen. Für den Zeitraum zwischen dem 22. März 2024 um 06.00 Uhr und dem 24. März um 06.00 Uhr eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg. An den drei Tagen ist das das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten, teilt die Bundespolizei mit.

Die Verfügung gilt innerhalb des rot markierten Bereichs.

Die Verfügung gilt innerhalb des rot markierten Bereichs. © Bundespolizei

"Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs Nürnberg, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Innerhalb des Bahnhofsgebäudes sind Untergeschoss mit Schließfachanlage, Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie in den Geltungsbereich einbezogen", erläutern die Behörden weiter.

Schwere Konsequenzen

Der Grund für die Anordnung liegt in der nach wie vor hohen Kriminalitäts- und Gewaltrate am Nürnberger Hauptbahnhof. So habe es 2023 276 Vorfälle in Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen gegeben. Von der Maßnahme erhofft sich die Polizei eine Verhinderung tätlicher Angriffe auf Polizisten und Reisende. Verstöße können zu einer Sicherstellung der Gegenstände, der Verhängung eines Zwangsgelds, einem Platzverweis oder der Verhängung eines Bahnhofverbots führen. Möglich ist zudem die Eröffnung eines Strafverfahrens.

Bereits im Juli 2023 hatte die Bundespolizei eine ähnliche Aktion durchgeführt. Damals wurden gut 1.250 Menschen kontrolliert und 37 gefährliche Gegenstände sichergestellt.


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