Gerichte entscheiden über Frankenschnellweg

7.9.2020, 18:21 Uhr
Gerichte entscheiden über Frankenschnellweg

© Simulation: Stadt Nürnberg

Zu den Klagen gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2013 kommt aber noch die des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) gegen den geänderten Beschluss von 2020 beim Verwaltungsgericht Ansbach hinzu. Bis auch darüber entschieden ist, dürfte ein weiteres Jahr ins Land gehen.

Falls die Klagen abgewiesen werden, könnte 2024 die Bauvergabe erfolgen. Mit einem Baubeginn ist dann frühestens 2025 zu rechnen. Das sagten Bürgermeister Christian Vogel (SPD) und Marco Daume, Technischer Werkleiter des städtischen Servicebetriebs Öffentlicher Raum (Sör), in einem Pressegespräch.

Kompromiss mit dem BN

Gegen den Beschluss von 2013 hatten (wie mehrfach berichtet) der Bund Naturschutz (BN) und der Privatkläger Harald Wilde Einspruch erhoben. Mit dem BN hat sich die Stadt auf einen Kompromiss verständigt, der unter anderem vorsieht, dass Lastkraftwagen mit über 7,5 Tonnen den FSW nicht nutzen dürfen, wenn ihr Ziel nicht Nürnberg ist.

Obwohl der Privatkläger Wilde mittlerweile gar keine Immobilie in dem betroffenen Areal mehr habe, sei mit ihm anders als mit dem BN indes keine Einigung möglich gewesen, erläuterte Vogel. Deswegen müssten die Regierung und die Stadt nun die gerichtliche Entscheidung erzwingen und das derzeit ausgesetzte Verfahren wieder aufnehmen.

Der Kompromiss mit dem BN, dem die Mitglieder der Nürnberger Kreisgruppe ohnehin erst noch zustimmen müssen, ist damit formal gegenstandslos. Vogel will ihn jedoch "nicht in den Papierkorb werfen": "Ich kann aber auch nicht versprechen, dass wir ihn eins zu eins umsetzen werden." Man sei an einem "vernünftigen Miteinander" mit dem BN interessiert.

Der Stadtrat hatte zudem 2015 beschlossen, gleichsam vorsorglich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchführen zu lassen. Diese wäre ohnehin nötig, wenn der FSW-Ausbau nach europäischem Recht als Bau einer Schnellstraße eingestuft wird, was umstritten ist.

Die UVP und weitere Ergänzungen der Planung, etwa die Tieferlegung des Tunnels auf einer Länge von 400 Metern, führten heuer zu einer Änderung des Planfeststellungsbeschlusses – und damit zu einem weiteren Zeitfenster, in dem fristgemäß geklagt werden konnte, wovon der VCD Gebrauch machte. "Die spannende Frage ist nun, wie der VCD seine Klage begründet", sagte Vogel. Diese Begründung liege noch nicht vor.

Der Bürgermeister geht davon aus, dass das Verwaltungsgericht Ansbach über die Klage erst entscheidet, wenn der Verwaltungsgerichtshof sein Urteil über die älteren Einsprüche gefällt hat. Nun stellt sich Daume zufolge die Frage, ob man die Planung für das Bauvorhaben während dieser Gerichtsverfahren einfriert oder fortführt. Stoppt die Stadt die Planungen, könnte der Baubeginn aber erst 2028 und nicht (wenn die Klagen abgewiesen werden) 2025 erfolgen. Dann wäre durch Preissteigerungen mit zusätzlichen Baukosten von mindestens 18 Millionen Euro zu rechnen. Weitere 1,5 Millionen Euro müsste man etwa wegen Schadensersatzzahlungen für die Vertragspartner (z.B. Ingenieurbüros) entrichten. Deswegen sind Vogel, Daume und Ramona Bretschneider, zuständige Projektleiterin bei Sör, für die Fortführung der Planungen – auch auf das Risiko hin, dass die Klagen erfolgreich sind. Der Bürgermeister will die Szenarien morgen im Sör-Werkausschuss mit den Stadträten besprechen, ein neuerlicher Beschluss ist für das von Vogel favorisierte Vorgehen nicht erforderlich.

Das vom Freistaat mitfinanzierte Projekt ist mit 660 Millionen Euro veranschlagt, die Stadt wird 135 Millionen davon stemmen. "Aber wenn wir den Ausbau nicht machen, müssten wir den Frankenschnellweg trotzdem sanieren. Das würde auch um die 100 Millionen Euro kosten", erläuterte Vogel, der weiter intensiv für das Projekt wirbt: "Wir hätten durch den Ausbau weniger Stau, einen besseren Verkehrsfluss und mehr Grün. Das bedeutet eine Entlastung für die Bürger und die Umwelt."

Die Rathauskooperation aus CSU und SPD stehe geschlossen hinter dem Vorhaben, betonte Vogel, der nicht daran glaubt, dass der FSW-Ausbau gerichtlich scheitern könnte. Die Projektgegner betrieben eine "Verzögerungs- und Verteuerungstaktik".

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