Gewalttat vorbereitet: Gericht verurteilt "Feuerkrieger" zu Freiheitsstrafe

4.12.2020, 10:21 Uhr
Fabian D. (23) ist der erste selbst ernannte Feuerkrieger, der vor einem deutschen Gericht überhaupt angeklagt wurde. Die "Feuerkriegs-Division" gilt als rechtsextrem und extrem gewaltbereit.  

© Roland Fengler, NNZ Fabian D. (23) ist der erste selbst ernannte Feuerkrieger, der vor einem deutschen Gericht überhaupt angeklagt wurde. Die "Feuerkriegs-Division" gilt als rechtsextrem und extrem gewaltbereit.  

Um "viele Menschen zu töten", werde er Werkzeuge einsetzen, die "hautnah und persönlich" seien, hatte der 23-Jährige in einem Chat angekündigt. Am Ende der Beweisaufnahme sind die Richter der Staatsschutzkammer überzeugt: Fabian D. hat eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet. Er wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung verurteilt.

"Es wird Führungsaufsicht angeordnet" , so der Vorsitzende Richter Bernd Zuber in der mündlichen Urteilsbegründung der 1. Strafkammer. Der Angeklagte habe "sozial isoliert" gelebt und in dem rechtsradikalen Chat "menschenverachtende Ansichten" geäußert, spätestens im Sommer 2019 begann er, sich unterschiedliche Schusswaffen zuzulegen.

Der Amoklauf von Halle habe ihn in seinem Entschluss bestärkt, selbst einen Anschlag zu begehen, daher lud er das Manifest des Attentäters herunter. Ab Januar 2020 holte Fabian D. im Chat Meinungen ein, wo er selbst am besten einen Anschlag begehen könnte und suchte nach einem "Ort der Andacht".


Prozess in Nürnberg: Ein Feuerkrieger, der keine Freundin fand


Am 5. Februar 2020 nahmen Beamte der Kripo Regensburg Fabian D., er hatte als Elektriker im Schichtdienst gearbeitet, auf dem Parkplatz seiner Firma fest. Der Hinweis, so der Regensburger Kriminalkommissar, kam vom Verfassungsschutz: Fabian D. stehe kurz vor einem Anschlag.

Auf der Rückbank lagen Messer, Beil und Schreckschusswaffen

Der Anblick von D.s Auto passte zum Verdacht: Auf der Rückbank lag ein Rucksack mit Messern, einem Beil und Schreckschusswaffen. In der Ablage der Fahrertür lag ein geladener Schreckschussrevolver. Eine zweite Schreckschusswaffe war unter dem Beifahrersitz versteckt.

"Überrascht" über die Festnahme habe Fabian D. nicht gewirkt, so der Ermittler, bei der folgenden Hausdurchsuchung gab er sich kooperativ. Er lebte im Keller seines Elternhauses in einer Einliegerwohnung, D.s Mutter hatte in ihrer Aussage vom "Kinderzimmer" gesprochen.

In diesem "Kinderzimmer" bewahrte Fabian D. einen Deko-Nachbau eines Sturmgewehrs der Marke Kalaschnikow, Modell AK 47, auf, er hatte ein Leuchtpunktzielgerät und zwei Luftdruckgewehre. Und er hatte sich Anleitungen zum Sprengstoff- und Bombenbau besorgt. In seinem Laptop entdeckten die Ermittler außerdem die Manifeste mehrerer Amokläufer.


Infos zum Urteil gegen Fabian D.:

Was bedeutet das Urteil für Fabian D.? Er sitzt bereits seit Februar in Untersuchungshaft, dieser Zeitraum wird von der verhängten Strafhaft abgezogen. Da Fabian D. aber nach der noch zu verbüßenden Freiheitsstrafe nicht unbeaufsichtigt auf freien Fuß kommen soll, haben die Richter Führungsaufsicht angeordnet. Dabei handelt es sich um eine in den Paragraphen 68 und weitere im Strafgesetzbuch geregelte Form der Maßregeln zur Besserung und Sicherung.

Dass heißt, Fabian D. wird nach seiner Entlassung zusätzlich einem Bewährungshelfer einer Aufsichtsstelle unterstellt. Dies ist bis zu fünf Jahren möglich, um Straftaten durch einen aus der Haft entlassenen Straftäter zu verhindern. Ein Psychiater geht in seiner Kriminalprognose davon aus, dass D. weitere Straftaten begehen würde.