Grapschender Radfahrer belästigt Frauen am Wöhrder See

9.7.2016, 21:15 Uhr
Grapschender Radfahrer belästigt Frauen am Wöhrder See

© Archivfoto: Andreas Kirchmayer

Von Einzelfällen kann man längst nicht mehr sprechen. Allein 25 sexuelle Übergriffe seit Frühsommer 2015 sind bei der Polizei aktenkundig. Die Erfahrung lehrt, dass etliche weitere betroffene Frauen auf Strafanzeigen verzichtet haben dürften. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um ein und denselben Täter handelt, der Joggerinnen im Vorbeiradeln betatscht – und damit das subjektive Sicherheitsgefühl von Frauen im Bereich des Wöhrder Sees massiv torpediert.

Auch die jüngsten drei Fälle am Donnerstag zwischen 16.45 und 19.30 Uhr ereigneten sich nach dem bekannten Muster: Die drei Frauen waren unabhängig voneinander rund um den Wöhrder See unterwegs. Der Täter näherte sich jeweils von hinten auf einem Fahrrad und berührte die Frauen im Vorbeifahren unsittlich. Die Tatorte waren nach Angaben der Geschädigten der Johann-Soergel-Weg (Nordufer), die Flußstraße sowie der Kirchenberg – der Täter war mal in Richtung Osten (stadtauswärts), mal gen Westen (stadteinwärts) unterwegs.

Der Grapscher trug eine Baseballkappe

Das Interessante: Alle drei Frauen beschreiben den Grapscher nahezu identisch: Er ist 25 bis 35 Jahre alt, hat eine sportlich-kräftige Figur und trug ein helles T-Shirt sowie eine Dreiviertelhose. Zumindest bei einem Übergriff dürfte der Mann eine Baseballkappe getragen haben. Unterwegs war der Täter mit einem (möglicherweise blauen) Mountainbike.

Dass die Serie immer weitergeht, lässt den Ruf nach Überwachungskameras lauter werden. Der Stadt sind hier die Hände aus rechtlichen Gründen gebunden. Voraussetzung für die Installation von Kameras wäre ein deutlich erhöhtes Straftaten-Aufkommen an einem Ort – wie etwa an der Königstorpassage oder am Plärrer, wo es seit vielen Jahren zu gravierenden Straftaten wie Körperverletzungen oder Raubüberfällen kommt.

Am Wöhrder See liegen die Dinge aber anders, sagt Christine Schüssler, die Leiterin des Bürgermeisteramts. Denn die bislang bekannten Taten ereigneten sich nicht in einem eng umgrenzten Bereich, sondern an etlichen Stellen entlang des Johann-Soergel-Wegs und der Flußstraße – sowie jüngst auch in der Stichstraße "Kirchenberg", die von der Flußstraße abzweigt. Das juristische Kernproblem erläutert Schüssler am Beispiel der Fußgängerzone. Dort registriert die Polizei allmonatlich zwei bis drei Dutzend (zum Teil massive) Straftaten – über die ganze Fußgängerzone verteilt. Deshalb wäre eine Kameraüberwachung dieses ganzen Bereiches rechtlich nicht möglich. Anders sähe es aus, wenn sich die Kriminalität auf das Umfeld zum Beispiel der Lorenzkirche konzentrieren würde.

So schlimm wie die Übergriffe am Wöhrder See für jede betroffene Frau sind – juristisch sind sie bislang "nur" Beleidigungen, die Paragraf 185 Strafgesetzbuch (StGB) mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe bedroht. Das wird sich ändern: Mit der Sexualstrafrechts-Reform hat der Bundestag am Donnerstag unter anderem einen neuen Paragrafen 184i StGB (Sexuelle Belästigung) beschlossen.

Danach droht dem Täter künftig bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe, wenn er einen anderen Menschen "in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt". Geschieht der Übergriff aus einer Gruppe heraus, dann sind es bis zu drei Jahre Haft.

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