Hund wie einen Fußball getreten: 46-Jähriger muss zahlen

27.6.2017, 05:55 Uhr
Das Verfahren vor dem Amtsgericht wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. (Symbolbild)

© Roland Huber Das Verfahren vor dem Amtsgericht wurde gegen eine Geldauflage eingestellt. (Symbolbild)

Havaneser-Dame Emily ist nicht im Gerichtssaal. Ihr Frauchen hat zum Prozess aber ein hübsch gerahmtes Bild von ihrem Liebling in der Handtasche dabei. "Sie wiegt gerade einmal dreieinhalb Kilo", sagt die 71-Jährige über die kleine Hündin und zeigt mit den Händen, wie groß das Tier in etwa ist.

Am 1. Februar ging die Rentnerin mit Emily Gassi – die beiden kamen auch am Haus des 46-Jährigen vorbei. "Sie hat geschnüffelt", so die 71-Jährige. Dann sei der Mann plötzlich mit wehendem Mantel aus dem Haus gekommen, vorbeigehastet und habe Emily einen Tritt verpasst. Derart heftig, dass die Hündin in die Wiese geflogen ist.

"Sie hat sich zusammengekauert und so geschrien, dass es mir heute noch bis ins Mark geht, wenn ich daran denke", sagt sie Rentnerin. Sie habe die Hündin dann abgetastet, gemerkt, dass sie nicht verletzt ist. "Zum Tierarzt wollte ich mit ihr nicht gehen, das konnte ich ihr doch nicht auch noch antun", sagt sie. Dem Nachbarn aber wollte sie einen Denkzettel verpassen, sie zeigte ihn an.

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz flatterte dem 46-Jährigen ein Strafbefehl ins Haus. 60 Tagessätze zu je 60 Euro hätte er bezahlen sollen. Weil er das jedoch nicht hinnehmen wollte, legte er Einspruch ein, man traf sich vor dem Amtsgericht.

"Ich hatte es eilig"

An dem Tag sei er genervt gewesen, erzählt er Amtsrichterin Martina Schmidt. Er hatte einen Termin, außerdem hätte sein Dienstwagen geliefert werden sollen, der Fahrer fuhr aber bereits mehrfach am Haus vorbei. Dann habe die Dame mit dem Hund vor der Tür noch einen langen Hals gemacht, das Tier habe gebellt und getobt.

"Ich hatte es eilig und kam nicht an der Frau und dem Hund vorbei", sagt er. Deshalb der Tritt – der jedoch nicht so stark gewesen sei, dass das Tier auf die Wiese geflogen sei. "Wenn ich nicht so in Eile gewesen wäre, dann hätte ich die Situation auch anders lösen können", gibt er zu.

Der Rentnerin bietet der 46-Jährige Geld an, um den "Schaden" wiedergutzumachen. Die möchte jedoch nichts, das Geld solle lieber dem Tierschutz zugutekommen. Amtsrichterin Martina Schmidt stellt das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Der 46-Jährige muss 1800 Euro an das Tierheim zahlen.