Hundeleine-Falle gegen Musikerin: Sind die Strafen zu milde?

29.5.2019, 07:42 Uhr

Die beiden Jugendlichen im Alter von 17 und 18 Jahren, die am Samstag auf der Wöhrder Wiese eine Hundeleine über den Rad- und Fußweg gespannt hatten, sind laut Polizei noch nicht vernommen worden. Opfer des perfiden Anschlags wurde die bekannte Solo-Harfenistin und Professorin der Musikhochschule Nürnberg, Lilo Kraus. Sie er litt nach dem Sturz einen Schädelbruch und lag einen Tag lang auf einer Intensivstation. Laut Polizei müssen die Verdächtigen mit einer Anzeige wegen Körperverletzung und wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr rechnen.

Im Mai 2017 hat es in Berching (Kreis Neumarkt) einen ähnlichen Fall gegeben. Ein damals 54-Jähriger fuhr mit seinem Rad am Main-Donau-Kanal entlang. Eine Nylonschnur, die auf Kopfhöhe gespannt war, riss den Mann aus dem Sattel. Folge: Bruch des sechsten Halswirbels, Quetschung einer Bandscheibe, Prellungen, Platzwunde und eine Verletzung am Kehlkopf. Die Staatsanwaltschaft wertete das als heimtückischen Mordversuch, das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Haft.

Es kommt aber vor, dass Täter nie zur Rechenschaft gezogen werden, weil Ermittlungen ins Leere laufen: Als Unbekannte im Juni 2014 eine Wäscheleine über einen Gehweg in Nürnberg am Scharfreiterring spannten, fuhr ein vierjähriges Kind mit seinem Rad in diese hinterhältige Falle. Der Junge musste in ein Krankenhaus gebracht werden, sein Helm verhinderte Schlimmeres.


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