"Ihr gehört vergast": Üble Beleidigung auf Supermarkt-Parkplatz

19.11.2015, 18:26 Uhr

Amtsgericht Nürnberg, Sitzungssaal 28. Es erscheinen: die Eheleute Gabi und Maria S., zwei Frauen, 65 und 50 Jahre alt, als Zeugen. Die Angeklagte, 50 Jahre alt. Den rechten Arm trägt sie in einer aufwendigen Schlinge. Und natürlich die Richterin, eine Staatsanwältin und ein Verteidiger.

Sie alle beschäftigen sich mit einer Anklage wegen Volksverhetzung. Der Vorwurf: Die Angeklagte soll den Hitlergruß gezeigt und die beiden Zeuginnen, eine pensionierte Lehrerin und deren Lebensgefährtin, eine Erzieherin, lauthals beleidigt haben.

Ganz anders die Version der Angeklagten: Gertrud K. hält sich für das wahre Opfer. Sie sei mit einem Dunkelhäutigen verheiratet, eine ihrer Töchter sei lesbisch - es gehe gar nicht, dass sie rassistisch sei. Die wahren Täter seien die Frauen, die sie vor Gericht gebracht haben.

"Zu faul zum Laufen"

Am 21. Juli 2015 habe sie gegen elf Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Nordstadt Einkäufe im Wagen verstaut. Da näherte sich ein anderes Auto - darüber, dass die beiden Frauen ausgerechnet auf ihren Parkplatz warteten, habe sie sich geärgert, gibt Gertrud K. (Namen der Betroffenen geändert) zu.

„Zu faul zum Laufen“, habe sie vor sich hingemotzt, so K. Vielleicht laut, aber nur, weil sie schlecht höre. Zudem sei sie drei Monate vorher an einer Schulter operiert worden, den rechten Arm habe sie kaum heben können - der Hitlergruß war ihr gar nicht möglich. Vielmehr sei die Beifahrerin drohend auf sie zugekommen, habe ihr den „Stinkefinger“ gezeigt. Dafür habe sie sich mit gleicher Geste revanchiert, dann war die Sache für sie erledigt - bis sie von der Polizei hörte.

Was K. nicht ahnte: Auch Maria S. wollte nicht weit laufen, sie trug eine Orthese - die Schiene stabilisierte ihr Bein nach einem Kreuzbandriss. Deshalb wartete das Paar auf den Parkplatz in der Nähe des Markteingangs. „Geduldig“, wie beide vor Gericht versichern. Aus „heiterem Himmel“ seien sie von K. als „Lesben und Kanaken“, die „vergast gehören“, beschimpft worden. Sie habe den Hitlergruß gezeigt, Kusshände verteilt, den Stinkefinger gezeigt und sei davongefahren.

Hetzparolen und Sprüche

Erst wollten sie die Begegnung abhaken, so die Zeuginnen, sie scheuten den Aufwand einer Strafanzeige. In ihrem letzten Schuljahr als Lehrerin habe sie, so Gabi S., mitten in den Abschlussprüfungen gesteckt. Doch das Paar beschloss, die widerwärtige Diskriminierung nicht hinzunehmen.

Während Verteidiger Mark Fischer neutrale Zeugen vermisst und eine aggressive Grundstimmung aller Beteiligten unterstellt, glaubt Richterin Claudia Bendick-Raum den Zeuginnen: Sie sehe keinen Grund, sich eine derartige Geschichte auszudenken, sich Ärger und Mühen aufzuhalsen. K.s Äußerungen nennt die Richterin menschenverachtend. Sie blickt auf die Schlinge am rechten Arm der Angeklagten und sagt, sie zweifle nicht, dass Gertrud K. den linken Arm hob. Sie verhängt gegen die vorbestrafte Frau eine Freiheitsstrafe von vier Monaten, als Bewährungsauflage muss K. 500 Euro zahlen.

Wie Gertrud K. denkt, ist übrigens auf ihrer Facebook-Seite nachzulesen - dort gibt es neben dem Bild eines Hundes, der die Pfote zum Hitlergruß hebt, Hetzparolen gegen Flüchtlinge und einen Spruch zur Selbsterkenntnis: „Natürlich kenne ich meine Grenzen, ich überschreite sie ja oft genug.“