Kieferbruch durch Tritte: Urteil gegen Polizisten bestätigt

18.1.2017, 20:25 Uhr

Am 2. Oktober 2015 wurden rund 30 Polizisten zu einem Einsatz am U-Bahnhof Frankenstraße gerufen. Nach einer Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe Punks und Passanten wollten die Beamten an der Tiroler Straße Personalien von möglicherweise beteiligten Personen feststellen. Dabei kam es zu einem Gerangel zwischen einem 16 Jahre alten Gymnasiasten und einem Polizisten. Der Schüler drehte dem Beamten den Finger um, dieser wehrte sich mit einem Schlag ans Jochbein des Jugendlichen.

Ein zweiter Polizist, Mitglied eines Unterstützungskommandos (USK) des Polizeipräsidiums Mittelfranken, griff in die Auseinandersetzung ein: Er streckte den 16-Jährigen mit einem Faustschlag nieder und trat dem am Boden kauernden Schüler mit seinen Einsatzstiefeln ins Gesicht. Das Ergebnis: Der junge Mann erlitt einen doppelten Kieferbruch, verlor einen Eckzahn und musste operiert werden.

Während ein Großteil der eingesetzten Polizisten von dem Gewaltausbruch nichts mitbekommen haben will, beobachtete ein damals 24 Jahre alter Kollege des USK-Beamten den Vorfall. Er sprach mit seinem Vorgesetzten. Daraufhin wurde der heute 35-Jährige aus dem Dienst entfernt.

Geständnis im zweiten Anlauf

Bereits im Juni 2016 wurde der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt. Damals bestritt der USK-Beamte die Vorwürfe. Mit weiteren Zeugen wurde der Prozess im September 2016 neu aufgerollt: Diesmal legte der Mann ein Geständnis ab. Dieses wertete Amtsrichter Klaus Schuberth in seinem Urteil als strafmildernd. Er verhängte wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt 18 Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dagegen legten der Polizist und sein Verteidiger Bernd Lippmann Beschwerde ein.

Vor einer Berufungsinstanz des Landgerichts wurde nun die Höhe der Strafe neu verhandelt. Die schweren Verletzungen des Schülers hätten theoretisch auch durch den Faustschlag des anderen Polizisten entstehen können, mutmaßten Angeklagter und Verteidiger. Das Strafmaß sei deshalb zu hoch und müsse unter einem Jahr liegen.

Diese Einschätzung teilte das Gericht unter Vorsitz von Richterin Martina Müller nicht. Nach einem Prozess über mehrere Verhandlungstage verwarfen die Richter die Berufung. "Mit dem bisherigen Urteil sind sie sehr gut weggekommen", befand die Kammervorsitzende.

Für den USK-Beamten bedeutet das Urteil, dass er sich nun nach einer neuen Beschäftigung umsehen muss: Polizisten, die zu einer Freiheitsstrafe über einem Jahr verurteilt werden, scheiden aus dem Dienst aus – auch wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.