Kind in Nürnberg entführt: Bewährungsstrafe für den Vater

1.12.2014, 17:03 Uhr

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Olaf J. (Namen aller Betroffenen geändert) am 28. September 2013 gegen 17 Uhr seiner Ex-Partnerin mit mehreren Helfern auflauerte. Die Frau war mit der gemeinsamen vierjährigen Tochter Kira und ihrer fünf Jahre älteren Tochter aus erster Ehe unterwegs zu einer Eisdiele im Nürnberger Stadtteil Laufamholz.

Während mindestens zwei seiner Helfer die hochschwangere Frau festhielten, fuhr Olaf J. mit einem Auto vor. Er stürmte auf die schreiende Mutter, die ihre kleine Tochter mittlerweile auf dem Arm hatte, zu und entriss ihr das Kind. Dann verschleppte er Kira ins Ausland.

Vier Monate hatte die verzweifelte Mutter kein Lebenszeichen von ihrer Tochter erhalten. Erst am 6. Februar 2014 überwältigte die Polizei Olaf J. auf offener Straße in der Schweizer Stadt Biel und nahm ihn fest. Seitdem saß er in Auslieferungs- und Untersuchungshaft. Gestern wurde nun der Haftbefehl gegen den 39-Jährigen aufgehoben. Noch am gleichen Tag konnte der Mann aus Sachsen das Gefängnis verlassen.

Strenge Bewährungsauflagen

Für die Mutter und ihre Töchter sei diese Entscheidung zunächst mit Ängsten verbunden, sagte Nebenklagevertreter Thomas Dolmany, der die Frau vertritt, gestern vor Gericht. Die Familie befürchte, dass Olaf J. erneut versuchen wird, Kira zu entführen. Es gäbe außerdem Befürchtungen, dass er in so einem Fall sich und dem Kind etwas antun könne.

Das Gericht unter Vorsitz von Jugendrichterin Beate Cura hofft, dass es zu keinen weiteren Taten kommt und stellte die Bewährung unter hohe Auflagen: Zunächst einmal herrscht ein absolutes Kontaktverbot zu Kira und ihrer Familie. Weder persönlich noch über Telefon, Mail oder Boten darf sich Olaf J. der Familie nähern. Umgangskontakte mit seinem Kind müssen über das Gericht oder über eine Vereinbarung mit der Mutter organisiert werden. Der 39-Jährige muss außerdem zu seiner Mutter in die Nähe von Leipzig ziehen und sich dort regelmäßig bei der Polizei melden. Weiterhin muss sich der Mann umgehend in eine Therapie begeben und sich eine Arbeit suchen. Ein Bewährungshelfer soll das überwachen.

Schließlich soll Olaf J. eine Internetseite, auf der er seine Ex-Partnerin als psychisch krank und ihren neuen Ehemann als drogensüchtig diffamierte, löschen oder die Inhalte berichtigen. Zu Beginn des Prozesses hatte der Angeklagte angegeben, er habe seine Tochter zu sich genommen, weil er Angst um das Kindswohl hatte. Später räumte er ein, aus Verbitterung über einen Sorgerechtsstreit, der bislang noch nicht entschieden ist, gehandelt zu haben.

„Was Sie gemacht haben, ist ein Akt der Selbstjustiz“, sagte die Vorsitzende Richterin Beate Cura in ihrer Urteilsbegründung. Olaf J. habe nicht aus einer Notwehrsituation heraus gehandelt. Zahlreiche Zeugen hätten bestätigt, dass es Kira bei ihrer Mutter sehr gut gehe und das Wohl des kleinen Mädchens in keinster Weise gefährdet ist. Das müsse der 39-Jährige nun auch akzeptieren.

Die Richterin riet dem Mann, sich von seinem Unterstützerkreis zu distanzieren, der ihn offenbar stark beeinflusst hatte. Statt sich auf Tipps aus dem Internet zu verlassen, solle der Mann einen auf Familienrecht spezialisierten Juristen beauftragen, seine Interessen vor Gericht zu vertreten, so die Richterin.

Der Entscheidung waren Gespräche hinter verschlossenen Türen vorausgegangen. Darin hatten sich das Gericht, Staatsanwältin Andrea Elfrich, Verteidiger Maximilian Kaiser und Nebenklagevertreter Thomas Dolmany darauf geeinigt, dass eine Bewährungsstrafe verhängt werden kann, wenn Olaf J. den Überfall vor der Eisdiele gesteht und damit der Halbschwester von Kira einen psychisch belastenden Auftritt vor Gericht erspart. Die Schülerin hatte aus Angst gesundheitliche Probleme bekommen. Olaf J. bestätigte am Ende die Vorwürfe. Außerdem entschuldigte er sich bei der Mutter und den Mädchen. Sein Verhalten sei nicht angemessen gewesen, so J.
 

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