Kommentar zur S-Bahn-Vergabe: Was für eine Hängepartie!

18.9.2015, 06:00 Uhr
Der Knackpunkt im Streit um den Vertrag ist, ob National Express seine finanzielle Leistungsfähigkeit für den Auftrag ausreichend nachgewiesen hat.

© Stefan Hippel Der Knackpunkt im Streit um den Vertrag ist, ob National Express seine finanzielle Leistungsfähigkeit für den Auftrag ausreichend nachgewiesen hat.

Von einer Entscheidung erhoffen sich alle Beteiligten, dass sie Klarheiten schafft und strittige Angelegenheiten regelt. Am Donnerstag befand ein Richter am Oberlandesgericht in München über die Vergabe der Nürnberger S-Bahn.

Doch trotz seines Beschlusses steht noch immer nicht fest, wer die Reisenden im Nürnberger Raum künftig transportieren darf – National Express Rail, der bisherige Betreiber Deutsche Bahn, oder womöglich ein anderes, drittes Verkehrsunternehmen. Denn die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), so das Gericht, soll seine Vergabe an National Express Rail noch einmal überprüfen.

Die BEG kann nur verlieren

Für alle Beteiligten – Pendler, Politiker und Verkehrsunternehmen – ist die Entscheidung höchst unbefriedigend. Das erhoffte Strich-unter-die-Angelegenheit-Ziehen blieb aus.

Der Gerichtsbeschluss muss besonders aber für die BEG unbefriedigend sein. Sie kann hier nämlich nur verlieren. Kommt sie nach erneuter Prüfung der Vergabe zur Einschätzung, dass National Express Rail das Netz doch nicht erhalten soll, gesteht sie damit gleichzeitig ein, dass ihr bei der ersten Vergabe ein Fehler unterlaufen sein muss. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, wird die Angelegenheit wohl erneut vor Gericht landen. Das hatte der Richter bereits angekündigt. Der Streit könnte sich damit noch weiter in die Länge ziehen.

Das Gericht hätte sich und den anderen Beteiligten einen Gefallen getan, das S-Bahn-Netz gänzlich neu ausschreiben zu lassen. Damit hätte es einen klaren Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen können. Aber es entschied sich, sich nicht zu entscheiden.

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