Mann überredet Kinder zu Nackt-Fotos: Zweieinhalb Jahre Haft

15.4.2015, 18:29 Uhr
Weil er Kinder zu Nacktaufnahmen überredete und seine 13 Jahre alte Nichte missbrauchte, muss ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Neumarkt ins Gefängnis. (Symbolbild)

© colourbox.de Weil er Kinder zu Nacktaufnahmen überredete und seine 13 Jahre alte Nichte missbrauchte, muss ein 31-Jähriger aus dem Landkreis Neumarkt ins Gefängnis. (Symbolbild)

Die Jugendkammer I des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte den Kfz-Mechaniker am Mittwoch unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs in neun Fällen zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann zwischen Februar 2011 und Oktober 2012 von seinem heimischen Computer über das Internet Chatkontakt zu Mädchen aufnahm und diese zum Teil mit Drohungen dazu brachte, obszöne Bilder von sich zu schicken. Die jüngsten Opfer waren erst zehn Jahre alt.

Diese Taten gab der Kfz-Mechaniker zu. Außerdem gestand er, mit seiner zukünftigen Nichte über den Handy-Nachrichtendienst WhatsApp obszöne Unterhaltungen geführt zu haben. Er stritt aber bis zuletzt ab, die 13 Jahre alte Tochter der Verlobten seines Bruders auch körperlich missbraucht zu haben.

13-Jährige unsittlich berührt

Das nahmen ihm die Richter jedoch nicht ab. Die Jugendkammer war überzeugt davon, dass der Kfz-Mechaniker das Mädchen im Frühjahr 2014 nach einer Familienfeier im Haus seiner Eltern auf dem Dachboden sexuell missbraucht hat. Er soll die 13-Jährige unsittlich berührt haben. Dass er das Mädchen dort auch vergewaltigte, konnte nach Ansicht des Gerichts nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Die mittlerweile 14-Jährige hatte vor Gericht von massiven Übergriffen berichtet, die allerdings im Zimmer des Angeklagten passiert sein sollen. Vorfälle an dieser Örtlichkeit seien nicht angeklagt und damit auch nicht Gegenstand der Verhandlung, so der Vorsitzende Richter Dieter Weidlich.

Staatsanwalt Matthias Engelhardt hatte sechs Jahre Gefängnis wegen schweren sexuellen Missbrauchs gefordert. Der Chatverlauf würde mit den Schilderungen des Mädchens übereinstimmen und die massiveren Übergriffe beweisen, so der Anklagevertreter. Die Verteidiger Jochen Horn und Hubert Distler beantragten eine Bewährungsstrafe für ihren Mandanten. Man müsse erhebliche Zweifel an den Aussagen des Mädchens haben, so Rechtsanwalt Horn.

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