Mit Kind in Auto geflohen: 45-Jähriger fuhr über rote Ampeln

24.1.2021, 15:23 Uhr

So war der 45-jährige Fahrer eines Opels einer Polizeistreife der Inspektion Nürnberg-Süd kurz nach 21 Uhr in der Gleiwitzer Straße aufgefallen. Dort war er an einer roten Ampel in die Breslauer Straße abgebogen. Als die Beamten den Mann anhalten wollten, gab dieser Gas und überfuhr weitere rote Ampeln. Schließlich kam der Wagen auf dem Gehweg an der Kreuzung zur Oppelner Straße zum Stehen. Der Mann floh zu Fuß in das nahe Waldstück, wurde aber nach kurzer Verfolgung gefasst.

Eine Überprüfung ergab, dass der Festgenommene keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Bei der Durchsuchung fanden die Polizeibeamten eine Dose mit einer geringen Menge Marihuana. Zudem verlief ein Drogentest positiv. Das Marihuana wurde sichergestellt, eine Blutentnahme wurde angeordnet. In dem Auto hatte der 45-Jährige bei seiner Flucht zu Fuß einen zehnjährigen Jungen zurückgelassen. Bei dem Kind handelte es sich um den Sohn der Lebensgefährtin. Die Polizei übergab das Kind in die Obhut einer erziehungsberechtigten Person. Den Mann erwartet nun unter anderem ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtem Besitzes von Betäubungsmitteln.

Weitere Kontrolle: Fluchtversuch in der Südstadt

Bei einer weiteren Verkehrskontrolle in der Südstadt hat es ebenfalls einen Fluchtversuch gegeben. So stoppte eine Streife der Verkehrspolizei am Freitag gegen 20.15 Uhr einen Audi in der Gudrunstraße. Dabei bemerkten die Beamten, dass es im Auto nach Marihuana roch. Der 25-jährige Beifahrer ergriff darauf die Flucht zu Fuß und warf 50 Gramm Marihuana weg. Die Polizei holte ihn aber wenig später ein und nahm ihn unter Einsatz von Pfefferspray fest. Gegen ihn wird nun ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.

Der 22-jährige Fahrer zeigte bei der Kontrolle drogentypische Ausfallerscheinungen. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und leiteten ein entsprechendes Bußgeldverfahren gegen ihn ein.


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