Corona-Lockerungen

Mit Test in Biergärten und den Tiergarten: Was gilt für Kinder?

8.5.2021, 11:12 Uhr
Der Tiergarten Nürnberg empfängt wieder Besucher.

© Stefan Hippel, NN Der Tiergarten Nürnberg empfängt wieder Besucher.

Endlich wieder zu den Affen, Löwen und Pinguinen: Der Nürnberger Tiergarten öffnet, besonders Familien freut das - nutzen sie doch das Gelände am Schmausenbuck gerne für kleine Ausflüge. Doch hinein darf nur, wer bereits zweimal geimpft ist, eine Corona-Erkrankung durchgemacht hat oder einen negativen Corona-Test vorweisen kann. Es wurde sogar extra eine Teststation vor dem Tiergarten eingerichtet.

Müssen Kinder draußen bleiben?

Doch was ist mit Kindern, fragen sich viele Eltern. Besonders bei den ganz Kleinen ist ein Corona-Test schwierig. Müssen sie also draußen bleiben?

Zum Glück nicht. "Kinder bis zum sechsten Geburtstag sind vom Erfordernis eines Testnachweises ausgenommen", heißt es von Seiten des Nürnberger Tiergartens. Sie müssen übrigens auch - wie es sonst vorgeschrieben ist - keine FFP2-Maske auf Gelände tragen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren benötigen eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung.

Die Test-Regel fußt auf der aktuellsten Fassung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Dort heißt es etwas sperrig: "Soweit in § 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) oder in dieser Verordnung das Erfordernis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgesehen ist und soweit Bundesrecht nicht entgegensteht, sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag hiervon ausgenommen."

Grundsätzlich vom Test befreit

Im Klartext: Überall dort, wo etwa für Freizeitunternehmungen ein negatives Corona-Testergebnis benötigt wird, sind Kinder bis zum 6. Geburtstag ausgenommen. Kinder seien bis zum sechsten Geburtstag grundsätzlich vom Erfordernis eines Testnachweises befreit, bestätigt auch ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage. Das gilt auch für die Tragepflicht einer Maske, zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine normale Mund-Nasen-Bedeckung.

Und die Freizeitmöglichkeiten haben seit den jüngsten Corona-Lockerungen zugenommen: Wer also sein (kleines) Kind mit zum Shoppen nehmen, mit ihm ins Kino gehen oder auch in den Biergarten will, kann dies ohne Test tun - vorausgesetzt natürlich die Inzidenzen sind niedrig genug und die Einrichtungen haben offen.

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