Neue Regel für Wahlplakate

17.3.2009, 00:00 Uhr
Neue Regel für Wahlplakate

© Colourbox.com

Der 25. April steht bei den Wahlkampfstrategen dick im Kalender. Dann dürfen die Helfer ab 8 Uhr morgens ausrücken, um die Plakate für die Europawahl am 7. Juni zu kleben.

Keine Werbung im "Luftraum"

Seit Dezember 2007 gibt es neue Bestimmungen für die Plakatwerbung. Das Gerangel um die besten Plätze freitagabends im Berufsverkehr war den Experten ein Dorn im Auge. Der Start wurde daraufhin auf Samstagmorgen, 43 Tage vor dem Wahltermin, verlegt. Während diese Regel einigermaßen eingehalten wurden, fanden im vergangenen Jahr – häufig von rechten Parteien – Verstöße gegen die Platzierung statt.

Hier will die Stadt noch einmal die Vorschriften verschärfen. Der Rechts- und Wirtschaftsausschuss soll morgen darüber abstimmen. Danach sind an einem Standort nur Plakate einer Partei oder Wählergruppe erlaubt. Diese dürfen aber nicht mehr mehrere Plakate übereinander hängen. Auch ist es verboten, im Luftraum über 1,60 Meter zu werben. Klargestellt wird auch noch einmal, dass an Straßen mit einer zulässigen Geschwindigkeit über 50 Stundenkilometer Plakate nicht erlaubt sind. Nach Kritik des Amtsgerichts Ansbach wird die Strafe für Verstöße auf 30 Prozent der zulässigen 500 Plakate begrenzt. Vorher konnte sie härter ausfallen.

Der Antrag der «Bunten», Wahlwerbung nur an bestimmten Standorten zuzulassen, wird aus Kostengründen (400 000 Euro) abgelehnt.