Neuer Vorstoß: Nürnberger wollen CDU in Bayern wählen

27.6.2018, 05:16 Uhr
Der Asylstreit offenbart: Die CDU und ihre bayerische Schwesternpartei CSU unterscheiden sich immer mehr.

© dpa Der Asylstreit offenbart: Die CDU und ihre bayerische Schwesternpartei CSU unterscheiden sich immer mehr.

Die Fronten zwischen CDU und CSU sind verhärtet, die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles wirft den Unionsschwestern vor, sich im Streit um die Flüchtlingspolitik gegenseitig, Deutschland und halb Europa lahm zu legen – Wasser auf den Mühlen des Nürnberger Rechtsanwalts Rainer Roth. Fordert er doch seit Sommer 2016 lautstark und öffentlich, dass die CDU auch nach Bayern kommt. Umgekehrt würde er es in diesen AfD-geplagten Zeiten begrüßen, wenn die CSU bundesweit antritt. Und doch geht es ihm und seiner Ehefrau Christine Roth nicht um Parteipolitik: "Das Recht, grundsätzlich alle im Bundestag vertretenen Volksparteien wählen zu können, ist keine politische, sondern eine rechtliche Aussage. Auch wenn damit politische Ziele verfolgt werden", schreiben die Rechtsanwälte an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Online-Petition und Unterstützerkreis für CDU in Bayern

Vor zwei Jahren machte Jurist Rainer Roth in einem Interview in unserer Zeitung öffentlich, was ihn, wie er sagt, seit Jahren ärgert: Dass Bürger in Bayern die CDU nicht wählen können, verstoße möglicherweise gegen die im Grundgesetz verankerte Wahlfreiheit. Seit Sommer 2016 ist viel passiert: Der Vorstoß der Roths sorgt bundesweit für Schlagzeilen, in der Nürnberger Kanzlei gingen viele Zuschriften ein, vor allem von CSU-Wählern, die den rechtspopulistischen Kurs von Horst Seehofer ablehnen. Auch viele Bürger, die aus beruflichen oder privaten Gründen nach Bayern gezogen sind, schrieben, nicht verstehen zu können, warum sie nicht mehr CDU wählen können.

Damals betonten viele die Besonnenheit von Kanzlerin Merkel, die nach Brexit, EU-Krise, dem merkwürdigen US-Präsidenten und Autokraten wie Putin oder Erdoğan, Krieg, Mord und Terror im Nahen Osten bitter nötig sei. Den Herren Seehofer und Söder trauten sie staatsmännische Qualitäten nicht zu. Überdies ging eine Online-Petition an den Start und ein Unterstützerkreis gründete sich. Die Roths versuchten, ihr Anliegen beim Bundeswahlleiter durchsetzen. Doch das Verwaltungsgericht in Wiesbaden – dort ist der Dienstsitz des Bundeswahlleiters – wies die Klage als unbegründet ab, das Begehren würde gegen das Bundesstaatsprinzip verstoßen. Auch die Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof blieb ohne Erfolg.

"Unmöglich, die Politik der CDU zu unterstützen" 

Auch der Deutsche Bundestag blieb bislang untätig und prüfte die Bundestagswahl 2017 nicht. Die Roths legen nun nach und stellen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht – demnach soll der Deutsche Bundestag verpflichtet werden, über den Antrag auf Wahlprüfung zu entscheiden. Sollte auch diese Frist erfolglos ablaufen, könnten die Roths beim Bundesverfassungsgericht eine offizielle Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Inhalt: Die Gültigkeit der Bundestagswahl 2017.

Dass der Deutsche Bundestag bis heute, immerhin einem Jahr nach Beginn der Legislaturperiode, nicht über den Antrag auf Wahlprüfung entschied, widerspreche dem Recht auf effizienten Rechtsschutz, heißt es in dem Antrag. Schon damals habe der Umstand, die CDU in Bayern nicht wählen zu können, das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2017 beeinflusst, "da die bereits damals bekannten Streitigkeiten zwischen CDU und CSU um die deutsche Asylpolitik es für Deutsche mit Wohnsitz in Bayern unmöglich machten, die Politik der CDU zu unterstützen."

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