Neuselsbrunner Hochhäuser: Berufung gegen Urteil eingelegt

8.1.2020, 05:40 Uhr
Im Herbst 2018 wurden die Fassaden von fünf Hochhäusern in Neuselsbrunn entfernt, weil dort brennbares Material verbaut worden sein soll. Mittlerweile läuft der Aufbau der neuen Fassaden.

© Foto: Eduard Weigert Im Herbst 2018 wurden die Fassaden von fünf Hochhäusern in Neuselsbrunn entfernt, weil dort brennbares Material verbaut worden sein soll. Mittlerweile läuft der Aufbau der neuen Fassaden.

Ein Rückblick: Ende 2018 mussten die Fassaden von fünf Hochhäusern des Wohnblocks zügig entfernt werden, weil an den Gebäuden brennbares Material gefunden worden war. Die damalige Hausverwalterin Vonovia Immobilientreuhand (VIT) veranlasste den sofortigen Abriss und ließ sich die Maßnahme sowie deren Finanzierung in einer Versammlung nachträglich von den Eigentümern genehmigen.

Später stellte sich heraus, dass die VIT aufgrund von Fehlern im Wahlverfahren nie rechtmäßig als Hausverwalterin bestellt war. Das Amtsgericht Nürnberg entschied deshalb im Oktober vergangenen Jahres, dass der Beschluss zum Fassadendabriss nicht rechtmäßig ist. Grund: Die eben nicht ordentlich bestellte Hausverwalterin hatte die Versammlung hierfür einberufen.

Basis für den weiteren Klageweg

Gegen dieses Urteil hat eine Eigentümerin mit mehreren Wohneinheiten in den betroffenen Hochhäusern nun Berufung eingelegt. Nach Informationen der Lokalredaktion handelt es sich bei der Klägerin um eine Gesellschaft, die demselben Konzern angehört wie die ehemalige Verwalterin VIT. Die Frist zur Begründung der Berufung läuft am 7. Februar 2020 ab.

Das Urteil des Amtsgerichts liefert den Neuselsbrunner Eigentümern zunächst die Basis für den weiteren Klageweg – etwa gegen die VIT. Ziel vieler Eigentümer ist es nach wie vor, sich ihre Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich von der Ex-Verwalterin zurückzuholen.

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