Wirbel um Cannabis-Erzeugnisse

Nürnberg: Darum ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen CBD-Händler

4.10.2021, 05:56 Uhr
Nürnberg: Darum ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen CBD-Händler

© Abir Sultan, dpa

Am Dienstag, 2. Februar 2021, stellten sich Polizisten vor einem Automaten am Hallplatz auf. Das Gerät - oder besser: der Inhalt, den der Automat anbot - rief die Sicherheitsbehörden auf den Plan. Denn neben Süßigkeiten konnten Kunden hier auch Produkte mit Cannabidiol (CBD), ein Hanf-Bestandteil, kaufen. 18 CBD-Waren wie beispielsweise Aroma-Öle standen zur Auswahl. Die postierten Einsatzkräfte sollten den Verkauf verhindern, weil die Polizei vermutete, dass hier Produkte mit der verbotenen Droge Cannabis und dessen Wirkstoff THC feilgeboten werden. Zu den Bestandteilen der Cannabis-Pflanze gehört die als Rauschmittel genutzte Substanz Tetrahydrocannabinol (THC) sowie das gefragte Cannabidiol.

Alles sei vollkommen legal

In einer Stellungnahme des Herstellers, der Firma sWEEDs 420 GmbH, hieß es allerdings, dass keine gesetzlich verbotenen Substanzen in der Ware enthalten sind. Die GmbH verwies auf ein Gutachten der Rechtsmedizin in Freiburg. Man könne "zu 1000 Prozent ausschließen, dass in den Produkten der berauschende Wirkstoff THC enthalten ist", betonte seinerzeit Carsten Schmid, Geschäftsführer von sWEEDs 420. Alles sei vollkommen legal.

Dennoch: Die Polizei zitierte einen Firmenmitarbeiter aus der Nähe von Frankfurt an den Nürnberger Hallplatz zum bewachten Automaten. Die Beamten ließen die Produkte sicherstellen, weil sie Teile der Cannabispflanze enthielten und ermittelten wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Rechtsmedizin in Erlangen nahm sich der Sache an und untersuchte die sichergestellten Erzeugnisse genauer.

Verdacht löste sich in Luft auf

Was kam dabei heraus? Nichts. Die Experten konnten wie schon zuvor ihre Kollegen der Rechtsmedizin in Freiburg kein THC feststellen, heißt es heute auf Anfrage bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Der Verdacht, die GmbH könnte gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, löste sich in Luft auf.

Die Staatsanwaltschaft sieht jetzt aber einen anderen Punkt kritisch, der dem Hersteller juristisch Schwierigkeiten bereiten könnte: "Wir haben nun Anklage wegen Imitat-Handels erhoben. Die verkauften Produkte enthielten zwar kein THC - aber es ist strafbar, wenn man so tut als sei der Wirkstoff darin enthalten", erklärt Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth. Der Erwerber dieser Erzeugnisse werde getäuscht, sagt sie.

Dass die Aufmachung, die Darbietung der Produkte eine Täuschung sei, zeige sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft an diversen Merkmalen: Da sei der kiffende Affe auf der Ware oder die Bezeichnung der Produkte. "Es sind Namen wie auch Sorten von Marihuana auf dem Schwarzmarkt genannt werden." Außerdem wurde auch "bröckchenhaltiges Material angeboten, das von der Optik große Ähnlichkeit mit Marihuana hat", berichtete ein Polizeisprecher, als die Produkte Anfang Februar sichergestellt wurden. Oberstaatsanwältin Gabriels-Gorsolke weist allerdings vorsichtshalber darauf hin, dass wie in jedem Fall so auch in dieser Sache vor einem Gerichtsbeschluss die Unschuldsvermutung gelte.

Das Datum hat in der Anklageschrift gefehlt

Der Fall wäre wohl schon längst vor Gericht verhandelt worden. Bereits im Mai versendete die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift. Doch die hatte einen kleinen Formfehler, der sie juristisch unbrauchbar machte: Es fehlte das Datum. Gabriels-Gorsolke: "Sobald dieses erste Verfahren wegen des Fehlers eingestellt ist, wird es eine neue Anklageschrift geben - diesmal mit Datum."