NürnbergBad: Besucher können Geldwertkarte derzeit nicht nutzen

11.11.2020, 12:47 Uhr
Die Sauna im Südstadtbad in Nürnberg hat derzeit, wie alle anderen öffentlichen Saunaanlagen geschlossen. 

© Michael Matejka, NN Die Sauna im Südstadtbad in Nürnberg hat derzeit, wie alle anderen öffentlichen Saunaanlagen geschlossen. 

Die Sauna im Südstadtbad ist beliebt: eine moderne Saunalandschaft mit Außenbereich mitten in der Stadt und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Auch eine Leserin besucht die Anlage seit vielen Jahren. "Ich nutze die Geldwertkarte, auf die ich immer - wenn erforderlich - 200 Euro einzahle, um einen entsprechenden Rabatt zu bekommen", schreibt sie.

Seit dem Lockdown im März konnte die Nürnbergerin nicht mehr saunieren. Sie fragte nach, ob sie sich das Restguthaben - über 100 Euro - erstatten lassen könne.

Guthaben nicht für Online-Tickets nutzbar

Zunächst lehnte NürnberBad laut der Leserin ab: Ab Oktober öffne man die Sauna wieder und dann finde man sicherlich eine Möglichkeit, den Eintritt mit der Geldwertkarte zu bezahlen. Für Online-Tickets, die in Corona-Zeiten gelöst werden müssen, gilt die Guthabenkarte nämlich nicht.

NürnbergBad erklärt das folgendermaßen: "In der Corona-Pandemie gelten für den Badebetrieb besondere Auflagen, zum Beispiel für die Erfassung der Kontaktdaten. Um die Auflagen erfüllen zu können, mussten wir unser reguläres Tarifsystem außer Kraft setzen und auf einen Online-Verkauf von Eintrittskarten umstellen. Für diese Online-Karten gelten extra Preise und Bedingungen. Sowohl das Online-Verfahren als auch das veränderte Preisgefüge lassen derzeit leider keinen Einsatz der Geldwertkarten zu", sagt Matthias Bach, operativer Betriebsleiter des städtischen Eigenbetriebs.

Auszahlung in Ausnahmefällen

Die Saunabesucherin hakte erneut nach und wollte sich das Geld auszahlen lassen. Das sei zwar in Ausnahmefällen möglich, sie würde aber bereits erfolgte Rabatte verlieren, sagten ihr die Bad-Mitarbeiter.

Matthias Bach von NürnbergBad bestätigt: "Über das normale Rückerstattungsrecht hinaus erstatten wir aus Kulanzgründen den Karteninhaberinnen und Karteninhabern das jeweilige Restguthaben, wenn dies gewünscht wird. Etwa drei Prozent von ihnen haben dies bisher in Anspruch genommen. Mit der Rückerstattung erlischt allerdings die Vertragsgrundlage für die Gewährung eines Rabattes. Denn dieser Rabatt wird von uns gewährt, weil die Kunden mit Geldwertkarte uns sozusagen im Gegenzug versprechen, den Umsatz der Geldwertkarte bei uns zu erzeugen und uns gegenüber in Vorleistung gehen. Beides entfällt durch die Rückerstattung. Deshalb ziehen wir bei der Rückerstattung die bereits gewährten Rabatte vom Restguthaben ab. Damit verhindern wir, dass rückwirkend unbegründete Vergünstigungen entstehen und schaffen eine Gleichbehandlung zu den Gästen, die vor der Corona-Zeit reguläre Eintrittspreise bei uns bezahlt haben", so der Betriebsleiter.

1 Kommentar